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Verkauf | Grundlage für geschäftliche Verhandlungen Klausel | Vorvertragliche Informationen

 

Zusammenfassung

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach französischem Recht Bestandteil eines Kaufvertrags. Doch wie gestalten sich die AGB und welche Rolle spielen sie in Frankreich? Was ist im Business-to-Business und im Business-to-Consumer-Bereich im Hinblick auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten? Was müssen Sie bezüglich der Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen in Frankeich bedenken? Diese Fragen sollen in unserem Webinar allgemeine Geschäftsbedingungen in Frankreich sowie in den nachfolgenden Abschnitten erläutert werden.

 

 

Rolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen in Frankreich

 

Unter den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man ein genormtes, beigefügtes Dokument, das einheitlich für die Gesamtheit der Kunden angewandt wird und eine Vielzahl von Informationen in Form von nicht verhandelbaren Klauseln beinhaltet. Diese bilden somit das Rahmenwerk für die Vertragsbeziehung zwischen dem Dienstleister bzw. dem Verkäufer und dem Kunden. Allerdings können die Vertragspartner sich über eine Abänderung der AGB mit Ausnahme der vom französischen Gesetz festgelegten Klauseln, abstimmen. Empfehlenswert sind bei einer Abänderung der Klauseln Erläuterungen in Sonderbestimmungen darzulegen.

 

Die AGB verfolgen das Ziel der Absicherung der Vertragspartner, der Information der Kunden sowie der Definition und Begrenzung der Haftung im Falle eines Rechtsstreits. Unterschiede bestehen in der Behandlung der allgemeinen Geschäftsbedingungen je nach Geschäftsbeziehung. Handelt es sich um eine Beziehung im B2B-Bereich findet das französische Handelsgesetzbuch Anwendung. Im B2C-Segment findet dagegen das französische Verbrauchergesetzbuch sowie das Konzept der „missbräuchlichen Klausel“ Anwendung.

 

 

Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen in Frankreich

 

Artikel L. 441-6 des französischen Handelsgesetzbuches schreibt die Übermittlung der allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens an jeden Geschäftspartner vor, der nach diesen fragt. Wird dies nicht erfüllt, kann es zu einer Geldbuße kommen. Das französische Verbrauchergesetzbuch schreibt Informationen des Kunden über Preise und Verkaufsbedingungen vor. Ähnlich wie im B2B-Bereich droht ansonsten eine Geldbuße.

 

Grundsätzlich müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen klar, lesbar und verständlich sein, vor Vertragsschluss beigefügt werden und vom jeweiligen Kunden vor Vertragsabschluss akzeptiert werden. Wurden diese Kriterien nicht erfüllt, sind die AGB nicht rechtskräftig und die darin enthaltenen Klauseln nicht anwendbar.

 

 

Vorsichtsmaßnahmen

 

Gemäß Artikel L. 112-1 des französischen Verbrauchergesetzbuches müssen Verbraucher und Nicht-Gewerbetreibende ihre Kunden über die Preise sowie die Verkaufsbedingungen informieren. Darüber hinaus sieht Artikel L. 111-1 des französischen Verbrauchergesetzbuchs vor, dass der Gewerbetreibende dem Verbraucher in leserlicher und verständlicher Form folgende Informationen mitteilt:

 

  • Merkmale der zu liefernden Ware oder der zu erbringenden Dienstleistung
  • Preis der Ware oder Dienstleistung
  • Datum der Lieferung/ Erbringung der Leistung
  • Angaben bezüglich Namen, Adresse, Telefonnummer und Email

 

 

Für Gewerbetreibende sieht der Artikel L. 441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs vor, dass die AGB zumindest die folgenden verpflichtenden Angaben beinhalten:

 

  • Verkaufsbedingungen
  • Bemessungsgrundlage des Stückpreises (bis auf Ausnahmen)
  • Bedingungen für Preisnachlässe
  • Zahlungsbedingungen

 

Zudem müssen Gewerbetreibende ihre Kunden auf Inkassogebühren sowie auf das Widerrufsrecht, falls dies existiert, hinweisen. Darüber hinaus können die AGB ergänzende Angaben wie Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt, Garantiebestimmungen, Haftungsbestimmungen, Regelungen im Falle höherer Gewalt sowie das anzuwendende Recht und das zuständige Gericht implizieren.

 

Die Gestaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf einer gewissen Wachsamkeit. Insbesondere sollten missbräuchliche oder verbotene Klauseln vermieden und verpflichtende Klauseln nicht vergessen werden. Außerdem sollte die Unterschrift des Kunden bei jeder Bestellung eingeholt und die AGB nicht auf der Rückseite der Rechnung angebracht werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten immer von einem Fachmann erstellt werden, sodass sichergestellt werden kann, dass diese der neuesten Rechtsprechung entsprechen und vertragliche Geschäftsbeziehungen abgesichert werden.

 

Sie stellen sich noch mehr Fragen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen in Frankreich? Dann kommen Sie einfach auf uns zu. Wir begleiten Sie gerne.

 

 

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