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In Frankreich ermöglicht der Aufhebungsvertrag in Frankreich :
– dem Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses „abzusichern“, indem er diesen von der französischen Arbeitsbehörde genehmigen lässt ;
– dem Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses „abzusichern“, indem er diesen von der französischen Arbeitsbehörde genehmigen lässt.dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu erhalten und gleichzeitig Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben zu können.

Für wen eignet sich ein Aufhebungsvertrag ?

Der Aufhebungsvertrag ermöglicht es dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen abzuschließen.
Das Genehmigungsverfahren für den Aufhebungsvertrag gilt, unabhängig von der Unternehmensgröße, für alle unbefristeten Arbeitsverträge (und somit nicht nur für befristete Verträge).

Wer muss den Abschluss eines Aufhebungsvertrags anstoßen ?

Der Anstoß für einen Aufhebungsvertrag kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können gleichermaßen vorschlagen, das Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Achtung : Wenn ein Arbeitgeber die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses initiiert, darf dieser Vorgang nicht an Stelle eines Kündigungsverfahrens treten. Wenn die Rechtsprechung zu dem Schluss kommt, dass der Arbeitgeber Druck auf den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Kündigung ausgeübt hat, kann deren Angemessenheit im späteren Verlauf in Frage gestellt werden, sodass die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in eine Kündigung ohne wirklichen und ernsthaften Grund überführt werden kann.

Muss man lange Gespräche führen ?

Das Aufhebungsverfahren beginnt notwendigerweise mit einem Gespräch zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Anders als beim Kündigungsverfahren ist kein zeitlicher Rahmen für die Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorgesehen.  Es besteht lediglich die Verpflichtung mindestens ein Gespräch zu führen, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beendigung der Zusammenarbeit vereinbaren. Allerdings ist trotzdem darauf zu achten, genügend Zeit einzuräumen, um alle Bedingungen zur Aufhebung des Vertragsverhältnisses zu vereinbaren.  Würde man aufgrund des zeitlichen Drucks nämlich nach der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses feststellen, dass das Ende der Wettbewerbsverbotsklausel oder der geldwerten Vorteile (Firmenwagen, zur Verfügung gestelltes Handy oder Laptop) schlichtweg vergessen wurde, wäre dies ärgerlich.
Das bzw. die vorbereitenden Gespräche zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags ermöglichen die Einwilligung des Arbeitnehmers nach vorheriger Aufklärung. Aufgrund dessen ist es sinnvoll, ein schriftliches Protokoll, welches vom Arbeitnehmer unterzeichnet wird und den Inhalt des Vorbereitungsgesprächs zusammenfasst, zu führen.

Kann man bei den Gesprächen Beistand erhalten ?

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können sich jeweils unter anderem von einem Betriebsangehörigen begleiten lassen. Sofern der Arbeitnehmer beschließt sich Unterstützung zu holen, muss er seinen Arbeitgeber mündlich oder schriftlich darüber informieren. In diesem Fall hat der Arbeitgeber ebenfalls die Möglichkeit sich Beistand zu holen, vorausgesetzt dieser benachrichtigt seinerseits den Arbeitnehmer.
Die vom Arbeitnehmer benannte Person muss in der Regel Teil Belegschaft des Unternehmens sein.

Ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich ?

Die Bedingungen zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses müssen zwingend in einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgelegt werden. Das französische Arbeitsgesetzbuch sieht die Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung, in der die Bedingungen der Aufhebung des Vertrags vorgesehen sind, verpflichtend vor. In diesem Dokument muss insbesondere die Höhe der an den Arbeitnehmer gezahlten Abfindung sowie das Datum der Beendigung des Arbeitsvertrags aufgeführt werden. Darüber hinaus muss dieses insbesondere die Angaben zur Person, die Anschrift der Parteien, das dem Arbeitnehmer die letzten 12 Monate gezahlte Entgelt, das Datum des Gesprächs bzw. der Gespräche sowie gegebenenfalls die Angaben zur Person des oder der im Gespräch anwesenden, unterstützenden Personen enthalten sein. Es ist hingegen nicht erforderlich die Gründe für die Aufhebung des Vertrags zu erläutern oder Angaben zur initiierenden Person zu machen.
Es ist unerlässlich, die Vereinbarung in zweifacher Ausfertigung auszustellen, damit sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer je ein Exemplar zur Verfügung haben.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung, deren Höhe mindestens der gesetzlichen Abfindung bei Kündigung entsprechen muss.

Kann man seine Entscheidung nach der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags rückgängig machen ?

Dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, wird eine Rücktrittsfrist eingeräumt. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer Zeit ihre Entscheidung zu überdenken. Damit der Widerruf rechtsgültig ist, muss dieser der anderen Partei per Einschreiben mit Rückschein oder per eigenhändig überreichtem Brief gegen Empfangsbestätigung zugestellt werden.
Hinweis : Unabhängig davon, ob der Widerruf vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgeht, muss dieser nicht begründet werden.

 

Wie erfolgt die staatliche Genehmigung ?

Die sogenannte „nationale Behörde für Wirtschaft, Arbeitsbeschaffung, Arbeit und Sozialpolitik“ („Direction régionale de l´économie, de l´emploi, du travail et des solidarités“) in Frankreich muss über die Rechtgültigkeit des Aufhebungsvertrags entscheiden. Die staatliche Genehmigung ermöglicht es den Behörden sich zu versichern, dass das einvernehmliche Aufhebungsverfahren (Beistandsregelung, Widerrufsfrist…) ordnungsgemäß durchgeführt wurde und dass die Zustimmung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus freiem Willen erfolgt ist.
Hinweis : Dieses Verfahren ist von höchster Bedeutung, da dies Voraussetzung für die Gültigkeit der Vertragsaufhebung sowie für den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld ist.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist (und auf keinen Fall vorher) muss der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Genehmigung des Aufhebungsvertrags bei der nationalen Behörde für Wirtschaft, Arbeitsbeschaffung, Arbeit und Sozialpolitik beantragen.
In der praktischen Anwendung : Der Aufhebungsvertrag und der Antrag auf Genehmigung finden sich auf dem Cerfa-Formular 14598*01 wieder. Dieses Formular kann direkt online auf der Website „www.telerc.travail.gouv.fr“ ausgefüllt werden.
Die französische Behörde hat dann ab Erhalt des Antrags 15 Arbeitstage (d.h. ausgenommen Sonn- und Feiertage) Zeit, diesen zu bearbeiten. Zu beachten ist dabei, dass der Antrag als genehmigt gilt, wenn innerhalb der 15-tätigen Frist keine Rückmeldung erfolgt ist.

Wann wird der Aufhebungsvertrag rechtswirksam ?

Der Arbeitsvertrag endet an dem im Aufhebungsvertrag genannten Datum, frühestens jedoch am Tag nach Erhalt der Genehmigung der nationalen Behörde für Wirtschaft, Arbeitsbeschaffung, Arbeit und Sozialpolitik.

Kann der Aufhebungsvertrag angefochten werden ?

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können den Aufhebungsvertrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der Genehmigung des Aufhebungsvertrags durch die nationale Behörde für Wirtschaft, Arbeitsbeschaffung, Arbeit und Sozialpolitik vor dem französischen Arbeitsgericht anfechten.
Die Gültigkeit des Aufhebungsvertrags kann nur durch fehlende Zustimmung (arglistige Täuschung, Erpressung …) oder durch Arglist in Frage gestellt werden.
Jede in den Vertrag eingefügte Klausel, die auf den Verzicht der Anfechtungsmöglichkeit des Aufhebungsvertrags abzielt, wird als nichtig betrachtet. Nach Ablauf dieser Jahresfrist ist das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endgültig beendet.

Sie haben Fragen rund um das Thema Aufhebungsvertrag in Frankreich ? Unser deutschsprachiges Expertenteam hilft Ihnen gerne weiter!

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