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Mindestlohn 2022 (sog. „SMIC”) in Frankreich

In Frankreich liegt der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2022 bei 1 603,12 € brutto für 151,67 Stunden pro Monat, d.h. 10,57 € brutto pro Stunde (vs. 10,48 € seit dem 1. Oktober 2021).  Das entspricht einer Erhöhung um 0,9 % (gegenüber 0,99 % am 1. Januar 2021 und dann 2,2 % im Oktober …

Anhebung des Mindestlohns in Frankreich um 2,2% ab Oktober 2021

Der Bruttomindeststlohn pro Arbeitsstunde wird ab Oktober 2021 angehoben und beträgt zukünftig 10,48€. Was ist der sogenannte „SMIC“ in Frankreich ? Der sogenannte „SMIC“ in Frankreich, der dem Mindestlohn entspricht, gilt für volljährige Arbeitnehmer in allen französischen Regionen. Der „SMIC“ in Frankreich ist der gesetzliche Mindeststundenlohn, zu dem ein Arbeitnehmer mindestens bezahlt werden muss. Dieser …

Kaufkraftprämie in Frankreich zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 31. März 2022

Die Möglichkeit der Auszahlung einer außerordentlichen Kaufkraftprämie wurde durch das Berichtigungsfinanzierungsgesetz 2021 vom 19. Juli 2021 erneut verlängert. Eine Auszahlung dieser Prämie ist wie in den vergangenen Jahren durch Entscheidung des Arbeitgebers oder durch eine Betriebsvereinbarung möglich. Darüber hinaus muss im Falle der Entscheidung des Arbeitgebers die Arbeitnehmervertretung, sofern vorhanden, vor Auszahlung der Prämie informiert …

„Langfristige Kurzarbeit“ (sog. „APLD“) in Frankreich

Angesichts der Auswirkungen der Corona-Krise, hat der französische Staat diesen Sommer neue Unterstützungsmaßnahmen zur Kurzarbeit, die sogenannte „activité partielle de longue durée“ („langfristige Kurzarbeit“; Abk.: APLD) eingeführt, um Unternehmen die Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit zu ermöglichen.  Was ist „langfristige Kurzarbeit“ (APLD)? Die APLD richtet sich an Unternehmen, die mit einem langfristigen Rückgang ihrer Geschäftstätigkeit rechnen müssen. …

Kurzarbeit in Frankreich : Maßnahmen für 2021

Aufschub der Maßnahmen hinsichtlich der gewährten Höchstdauer und der Verkürzung des Kurzarbeitergeldes Seit dem Frühjahr 2020 gab es zahlreiche Anpassungen der Kurzarbeit-Maßnahmen, um diese an die veränderten Gegebenheiten der Corona-Krise anzugleichen. Durch zwei neue Erlasse wird die Umsetzung bestimmter angekündigter Kurzarbeit-Maßnahmen, darunter die Senkung der Arbeitgeber-Zulage sowie die Kürzung des gezahlten Kurzarbeitergelds an Arbeitnehmer, aufgeschoben. …

Mindestlohn 2021 (sog. „SMIC”) in Frankreich

In Frankreich liegt der gesetzliche Mindestlohn (sog. „SMIC“) seit dem 1. Januar 2021 bei 1 554,62 € brutto für 151,67 Stunden pro Monat, d.h. 10,25 € brutto pro Stunde. Die Tarifverträge können, je nach Einstufung des Personals, Tariflöhne vorsehen, die höher als der gesetzliche Mindestlohn liegen. Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte …

Persönliches Fortbildungskonto (sog. „CPF“) in Frankreich

Bereits zum 1. Januar 2015 wurde in Frankreich das sogenannte „Individuelle Recht auf Fortbildung“ (DIF) durch das sogenannte „Persönliche Fortbildungskonto“ (CPF) ersetzt. Die durch die Beschäftigten im Rahmen des „Individuellen Rechts auf Fortbildung“ erworbenen und nicht bis zum 31. Dezember 2014 genutzten Stunden gehen nicht verloren. Um vom Saldo der im Rahmen des „Individuellen Rechts …

Elektronische Erklärung des Beitragssatzes für Arbeitsunfälle (sog. „AT-MP“) in Frankreich

Gemäß dem Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung für das Jahr 2020, sieht der Erlass vom 8. Oktober 2020 vor, dass der Beitragssatz für Arbeitsunfälle und berufsbedingte Krankheiten, der sogenannte „AT-MP“, ab dem 1. Januar 2021 für Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten in elektronischer Form erklärt werden muss. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, müssen Unternehmen …

Neuerungen im Bereich der Arbeitnehmerentsendung nach Frankreich

Der am 29. Juli 2020 veröffentlichte Erlass bringt Veränderungen der Regelungen hinsichtlich der Entsendung von Arbeitnehmern mit sich und verstärkt insbesondere den Schutz entsandter Arbeitnehmer ab dem 30. Juli 2020. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen:   Entsendungserklärung Der entsendende Arbeitgeber muss vor Beginn der Entsendung eine Entsendungserklärung an die französische Arbeitsaufsichtsbehörde …

Kurzarbeit in Frankreich : Klärung der Modalitäten für die staatliche Deckung ab dem 1. Juni 2020

In einer am 25. Mai 2020 veröffentlichten Pressemitteilung werden die neuen Regelungen für die vom Staat zu zahlenden Kurzarbeitszuschläge bekannt gegeben. Zur Erinnerung: Bei Kurzarbeit müssen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe von 70 % des Bruttolohns an Arbeitnehmer zahlen (mit einer Untergrenze in Höhe des Mindestlohns). Anschließend erhält der Arbeitgeber eine Rückerstattung zu 100% mit …