Die von den Unternehmen zugunsten von gemeinnützigen Einrichtungen oder Organisationen geleisteten Zahlungen berechtigen zu einer Steuerermäßigung in Höhe von 60 % ihres Betrags bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 EUR (oder 5 ‰ des Umsatzes der Geberunternehmen, sofern dieser Betrag höher ist). Für in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 31. Dezember 2020 enden, geleistete …
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