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Angesichts der CORONAVIRUS-Epidemie in Frankreich und deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage möchten wir Ihnen hiermit die Informationen zu den von der französischen Regierung beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen weiterleiten.

Für alle nachstehend aufgeführten Maßnahmen können Sie sich auch per E-Mail oder telefonisch von der DIRECCTE beraten lassen. Selbstverständlich stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner bei KPMG jederzeit zur Verfügung, um Ihnen bei diesen Formalitäten behilflich zu sein.

 

Anweisungen an Mitarbeiter in Frankreich

 

Aktuelle Informationen zu den Anweisungen der Unternehmen an ihre Mitarbeiter finden Sie auf dieser Website: https://travail-emploi.gouv.fr/actualites/l-actualite-du-ministere/coronavirus-questions-reponses-entreprises-salariés

 

 

Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Wann immer möglich, ist Telearbeit vorzuziehen;
  • Bereits beantragte Urlaubsdaten sind zu ändern;
  • Ist Telearbeit oder Urlaub nicht möglich und muss der Mitarbeiter aufgrund der Schulschließung ein Kind unter 16 Jahren betreuen (steht nur einem Elternteil zur Verfügung!), muss der Arbeitgeber auf der Website der Krankenkasse CPAM (https://declare.ameli.fr/declaration) ein Formular ausfüllen, das als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt. Der Mitarbeiter muss seinerseits eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er der einzige Elternteil (oder Sorgeberechtigte) ist, der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus diesem Grund in Anspruch nimmt. Dazu hat er seine Telefonnummer, den Namen und das Alter des Kindes, den Namen der Schule und der zuständigen Gemeinde sowie die Dauer der Schulschließung anzugeben. Der Mitarbeiter muss sich auch verpflichten, den Arbeitgeber über die Wiederöffnung der Schule zu informieren;
  • War der Mitarbeiter mit einer Person in Kontakt, deren Ansteckung mit dem Coronavirus bestätigt wurde, oder hat er sich in einem Gebiet aufgehalten, in dem sich ein Epidemieherd befindet, und wenn Telearbeit nicht infrage kommt, muss der Mitarbeiter mit der regionalen Gesundheitsbehörde (über die Website www.ars.sante.fr) Kontakt aufnehmen, damit ein Amtsarzt gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die vorgeschriebene Isolationsdauer ausstellt;
  • In Anwendung des Erlasses Nr. 2020-73 vom 31. Januar 2020 hat der Mitarbeiter dann einen Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Karenztag sowie auf die Übernahme durch die Krankenkasse in Form von Krankentagegeld;
  • Alle nicht unbedingt notwendigen Sitzungen oder Besprechungen sind abzusagen.

 

Stundung von Sozialabgaben und/oder Steuern (URSSAF, Steuern) in Frankreich

 

„Alle Unternehmen, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, dürfen eine Stundung der Zahlung von Sozialabgaben per E-Mail beantragen“, erklärte der Wirschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire. Unternehmen können diesen Antrag vor dem 15. März 2020, dem nächsten Fälligkeitstermin für Steuern und Sozialabgaben, stellen.

  • URSSAF-Formalitäten

Mit Bezug auf den Widerruf von Bankeinzügen im Rahmen der DSN (nominale Sozialdatenmeldung) für Unternehmen mit Liquiditätsschwierigkeiten ist es am einfachsten, die Zahlung auf den Anteil der Arbeitnehmerbeiträge bis zum Vortag des Fälligkeitsdatums zu beschränken. Für den Zahlungstermin 15.03.2020 ist dies zum Beispiel bis zum Freitag, dem 13.03.20 abends möglich. Der Widerruf eines Bankeinzugs muss jedoch manuell erfolgen. Es ist also nicht möglich, mehrere Stornierungen vorzunehmen.

 

  • Sie sind Arbeitgeber oder Selbstständiger?

Loggen Sie sich auf der Website urssaf.fr ein und senden Sie eine Nachricht über die Rubrik „Une formalité déclarative“ (eine Meldung) > „Déclarer une situation exceptionnelle“ (eine außergewöhnliche Situation melden). Sie können Ihre Urssaf-Stelle auch telefonisch unter der Nummer 3957 (0,12 €/Min. + Ortsgespräch) erreichen.

 

Staffelung von Forderungen (je nach Einzelfall) mit Unterstützung des Staates und der Banque de France

 

  • Gewährung oder Beibehaltung von Bankdarlehen über BPI France (Garant für Überbrückungskredite, wenn nötig)

Unternehmen können bei ihrer Bank einen Darlehensantrag zur Bereitstellung von Liquidität stellen. Die BPI garantiert bis zu 70 % dieses Darlehensbetrags im Rahmen der CORONAVIRUS-Maßnahmen. Da diese Garantie nicht durch die jährliche Übertragungsvereinbarung zwischen den Banken und der BPI gedeckt ist, müssen die Banken bei der BPI einen Sonderantrag stellen. Unternehmen sollten deshalb ihre Bank auf diese Information hinweisen, sonst wird das Darlehen zu einem niedrigeren Satz gewährt.

Einige Regionen haben bereits Darlehen im Rahmen der Coronavirus-Maßnahmen eingerichtet. Diese fallen von Region zu Region unterschiedlich aus.

  • Finanzierung der Mitarbeiter durch Kurzarbeit in Frankreich

Für Mitarbeiter, die nicht mehr arbeiten können, kann ein Antrag auf Kurzarbeit gestellt werden. Der Arbeitsvertrag wird dann ausgesetzt und die Mitarbeiter erhalten vom Arbeitgeber eine Entschädigung, die mindestens 70 % des vorherigen Bruttogehalts entsprechen muss (es sei denn, die Tarifverträge sehen günstigere Verfügungen vor). Der Arbeitgeber hat Anspruch auf einen Pauschalbetrag von 7,74 € bei Unternehmen unter 250 Mitarbeitern (ansonsten 7,23 €). Alle Anträge müssen auf dem Portal (https://activitepartielle.emploi.gouv.fr/aparts/) vor der effektiven Einführung der Kurzarbeit für die Mitarbeiter gestellt werden. Die Anträge werden innerhalb von 15 Tagen von der örtlich zuständigen Behörde bearbeitet. Diese Frist kann gegebenenfalls auf 48 Stunden reduziert werden. Kurzarbeit ist eine Kollektivmaßnahme.

 

Unterstützung bei der Lösung von Konflikten mit Kunden oder Lieferanten

 

Der Vermittler kann im Streitfall die Suche nach Einigung mit Ihren privaten oder öffentlichen Partnern erleichtern. Das Verfahren im Sinne einer gütigen Konfliktregelung ist vertraulich, schnell und kostenlos. Der Vermittler kann über die Website www.mediateur-des-entreprises.fr bestellt werden.

 

Wegfall der Verzugszinsen bei öffentlichen Aufträgen

Kreditmediation zur Begleitung von KMU, die ihre Verträge und/oder Darlehen neu verhandeln müssen.

Wenden Sie sich an den Kreditmediator über die Website www.mediateurducredit.fr; die vertrauliche und kostenlose Anrufung führt innerhalb von wenigen Tagen zu einer Kontaktaufnahme.

 

Ihre Ansprechpartner bei KPMG France stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei diesen Maßnahmen zu unterstützen.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

 

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