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Sie sind der gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft? Dann müssen Sie die Dokumente des Jahresabschlusses Ihrer Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft in Frankreich vorbereiten und diese dann beim zuständigen Handelsregister einreichen.

Die Hinterlegung des Jahresabschlusses einer Gesellschaft ist in der Tat verpflichtend und muss einmal Jahr erfolgen. Den Gesellschaftern muss im Rahmen der Gesellschafterversammlung die Möglichkeit eingeräumt werden, sich zur Unternehmensführung sowie zur Dividendenausschüttung im Rahmen der jährlichen Gesellschafterversammlung zu äußern.

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Hinterlegung des Jahresabschlusses kann mit einer Geldstrafe von 1.500 € geahndet werden. Darüber hinaus kann der Präsident des Handelsgerichts, sofern der Jahresabschluss nicht fristgerecht durch die Geschäftsführer der Handelsgesellschaft eingereicht wird, in einem Eilverfahren die Hinterlegung des Jahresabschlusses unter Strafandrohung anordnen.

Unsere zweisprachigen Rechtsanwälte und Juristen unterstützen Sie bei der Erstellung der rechtlichen Dokumente, welche die Feststellung und Hinterlegung des Jahresabschlusses sowie die mögliche Dokumentation der Gesellschafterprotokolle impliziert.

Ist Ihre Gesellschaft von der Feststellung des Jahresabschlusses betroffen?

Die folgenden Gesellschaften unterliegen der Pflicht, Jahresabschlüsse zu hinterlegen:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SARL und EURL),
  • Personengesellschaften (Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft), ausgenommen offene Handelsgesellschaft, bei denen mindestens einer der Gesellschafter eine natürliche Person ist,
  • Aktiengesellschaften (Aktiengesellschaft [Société Anonyme], Vereinfachte Aktiengesellschaft [Société par Actions Simplifiée] und Kommanditgesellschaft auf Aktien [Société en commandite par actions]),
  • Handelsgesellschaften, deren Hauptsitz sich im Ausland befindet und die eine oder mehrere Niederlassungen in Frankreich haben,
  • Freiberufler (SELARL, SELAFA, SELCA, SELAS).

Der Jahresabschluss umfasst:

  • Die Bilanz: Dieser Bestandteil des Jahresabschlusses weist die Aktiva und Passiva sowie das Eigenkapital und gegebenenfalls die Eigenmittel getrennt auf.
  • Die Gewinn- und Verlustrechnung: Dieser Bestandteil des Jahresabschlusses umfasst die Erträge (die Menge der von der Gesellschaft gelieferten Waren und Dienstleistungen) und Aufwendungen (die Menge der von der Gesellschaft verbrauchten Waren und Dienstleistungen) für das Geschäftsjahr sowie das Ergebnis aus deren Differenz d.h. je nach nachdem einen positiven (Gewinn) oder negativen (Verlust) Saldo. Dieser Saldo stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres dar;
  • Der Anhang: Dieses Dokument des Jahresabschlusses ergänzt und kommentiert die Angaben der Bilanz sowie der GuV.

Welche rechtlichen Dokumente müssen Sie für eine Gesellschafterversammlung vorbereiten?

Das Protokoll der jährlichen Gesellschafterversammlung ist ein allen Rechtsformen gemeinsames Dokument, in dem die in der Gesellschafterversammlung getroffenen Entscheidungen und Beschlüsse festgehalten werden.

Dieses Dokument ermöglicht es den Gesellschaftern:

  • den Jahresabschluss zu billigen,
  • die Gewinnverwendung vorzusehen, d.h. über die Verteilung der im Geschäftsjahr erwirtschafteten Gewinne zu entscheiden: die Ausschüttung von Dividenden sowie der Gewinnvortrag im Falle eines profitablen Geschäftsjahres,
  • eine umfassendere Antwort auf alle Fragen auf der Tagesordnung der Gesellschafterversammlung zu geben.

Je nach Gesellschaftsstruktur sowie den gesetzlichen Bestimmungen sind die Dokumente von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden.

Die rechtlich vorzufindenden Dokumente sind der Lagebericht, der Bericht über die getroffenen Vereinbarungen, die Beschlussentwürfe, die Einladung (des Wirtschaftsprüfers, sofern es einen gibt, sowie für die Gesellschafter), ein Anwesenheitsliste am Tag der Gesellschafterversammlung, die Gewinnverteilung und eventuell die Vertraulichkeitserklärung für Gesellschaften, die der Definition von Kleinstgesellschaften sowie von kleinen Unternehmen entsprechen.

Gesellschafterversammlung – im Register zu führenden Protokollen

Wir kümmern uns ebenfalls um die Aufbewahrung Ihres Gesellschafterprotokolls. Die Hauptfunktion des Registers besteht darin, die Protokolle der Gesellschafterversammlungen zu ordnen und aufzubewahren. Diese ermöglichen die von Ihrer Gesellschaft getroffenen Entscheidungen in chronologischer Reihenfolge zu protokollieren.

Sowohl in Aktiengesellschaften als auch in Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen die Protokolle der Haupt- sowie Gesellschafterversammlungen in einem speziellen Register erstellt werden, welches am eingetragenen Gesellschaftssitz geführt wird.

Bei Aktiengesellschaften kann jeder Antragsteller den Präsidenten des Handelsgerichts, im Eilverfahren den Vorsitzenden der Hauptversammlung, vorbehaltlich eines Strafgelds, anordnen, die Protokolle in ein speziell am Gesellschaftssitz geführten Register zu protokollieren.

Überlassen Sie die Hinterlegung Ihres Jahresabschlusses und die Nachbereitung der Formalitäten unseren Rechtsexperten.

Sie sind der gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft?

Möchten Sie mit einem deutschsprachigen Ansprechpartner zusammenarbeiten, und Sie bei der Aufstellung und Hinterlegung des Jahresabschlusses Ihrer Gesellschaft begleitet?

Die Wirtschaftsrechtsexperten der German Services Group helfen Ihnen dabei, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und Ihre gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen!

Unser Angebot:

  • Ausarbeitung rechtlicher Dokumente mit auf Wunsch deutscher Übersetzung,
  • Hinterlegung von Rechtsdokumenten beim zuständigen Gericht,
  • Aufbewahrung von Gesellschafts- bzw. Hauptversammlungsprotokollen.

Die Pluspunkte unseres Angebots:

  • Ein Team mit zweisprachigen Steuerberater, Anwälten und Juristen,
  • Kenntnis der französischen und deutschen Kultur und des rechtlichen Umfelds,
  • Sicherung der Beziehungen zu Ihren Geschäftspartnern und Begrenzung der Risiken durch Fehler bei der Ausarbeitung rechtlicher Dokumente, wobei der Gesellschaftsvertrag an die Organisation der Gesellschaft und die Wahl der Rechtstexte anpasst,
  • Nähe zu Ihren Ansprechpartnern mit 200 Standorten in Frankreich,
  • Verfügbarkeit und Reaktionsfähigkeit unserer Rechtsexperten,
  • Verfolgung aktueller Gesetze, Urteile und Entwicklungen des deutschen Handels- und Wirtschaftsrechts.

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