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Sie möchten sich in Frankreich niederlassen, um Ihre Unternehmensentwicklung zu beschleunigen? Dafür benötigen Sie die Unterstützung eines Experten, der Ihnen hilft, die für Sie am besten geeignete und mit der französischen Gesetzgebung konforme Lösung in organisatorischen und verwaltungstechnischen Fragen zu finden?

Situationen für die wir Ihnen eine Lösung anbieten können :

  • „Den Markteintritt in Frankreich möchten wir mit der notwendigen Vorsicht angehen. Können Sie uns bei der Wahl der Rechtsform für unsere französische Niederlassung sowie in Sachen Außenstellen, Zweigniederlassungen, Handelsvertretergesellschaften, Handelsgesellschaften und anderen Möglichkeiten beraten ?“
  • „Einer unserer französischen Angestellten ist damit beauftragt, einen Kundenstamm in Frankreich aufzubauen. Zurzeit erstellt ein französischer Steuerberater die Lohnabrechnungen unseres Mitarbeiters . Leider spricht er aber kein Deutsch, was unsere Kommunikation deutlich erschwert.
  • Für unseren Mitarbeiter mieten wir derzeit ein Büro in Frankreich an, aber wir werden noch nicht besteuert. Wir haben bereits von der Problematik der ausländischen Betriebsstätten gehört und suchen nach einem Deutsch sprechenden Steuerberater, der sich unsere Situation ansehen kann, uns im Hinblick auf Ertragsteuern beraten und uns bestätigen kann, dass unser Büro in Frankreich Bestandteil einer Betriebsstätte ist. Welche Gesellschaftsform müssten wir wählen, wenn dieses Büro als Betriebsstätte eingestuft wird? Ist es von Vorteil, eine Zweigniederlassung oder eine Tochtergesellschaft in Frankreich zu eröffnen?“

Warum macht eine Niederlassung in Frankreich Sinn ?

Nach Frankreich zu exportieren und dabei die Dienste eines Händlers oder Handelsvertreters in Anspruch zu nehmen, ist zwar eine funktionierende aber eingeschränkte Lösung. Denn in der Praxis vertrauen die französischen Verbraucher bzw. Kunden insbesondere den Lieferanten vor Ort. Schließlich gibt es ihnen ein beruhigendes Gefühl, nahe an den Warenbeständen und den Dienstleistern zu sein.

Um den französischen Markt zu erschließen, spielt eine gute Imagepflege und eine dauerhafte Präsenz in Frankreich eine tragende Rolle für Ihren Erfolg. Hierfür bietet sich eine Niederlassung in Frankreich an. Sie erleichtert demnach die Einstellung von Außendienstmitarbeitern, die Teilhabe am Bieterverfahren bei der öffentlichen Auftragsvergabe und die Zusammenarbeit mit französischen Unternehmen, welche Importen aus dem Ausland skeptisch gegenüber stehen.

Welche Möglichkeiten stehen für die Ansiedlung zur Verfügung ?

Die Form der Ansiedlung hängt von den Geschäften ab, die Sie als Unternehmensgruppe mit Wurzeln in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder anderswo entwickeln möchten. Planen Sie lediglich verkaufsfördernde Maßnahmen oder andere Marketingaktivitäten, reicht ggf. ein einfaches Verbindungsbüro aus. Ein Verbindungsbüro in Frankreich hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist nicht körperschaftssteuerpflichtig.

Ab dem Moment, an dem Sie in Frankreich eine feste Geschäftseinrichtung mit einer eigenen Geschäftstätigkeit planen, oder einen unselbstständigen Handelsvertreter damit bevollmächtigen möchten, im Namen Ihrer Gesellschaft Geschäfte abzuschließen, muss mindestens eine Betriebsstätte in Frankreich gegründet werden. In diesem Fall müssen die in Frankreich erwirtschaften Gewinne versteuert werden, auch wenn diese Betriebsstätte keine eigene Rechtsperson darstellt. Im Prinzip haftet die Muttergesellschaft für alle in Frankreich erfolgten Handlungen.

Eine noch bessere Lösung könnte in der Gründung einer französischen Tochtergesellschaft liegen. Die Präsenz einer Tochtergesellschaft in Frankreich erleichtert Ihrem Unternehmen den Zugang zu Ihren französischen Kunden und schafft eine bessere Vertrauensbasis. Durch die eigene Rechtspersönlichkeit der Tochtergesellschaft wird die Haftung der Muttergesellschaft auf die Höhe deren Einlage beschränkt und der Abschluss von Verträgen in Frankreich erleichtert. Es gibt verschiedene Rechtsformen, wovon die am häufigsten verwendeten Formen die „SARL – Société à responsabilité limitée“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die „SAS – Société par actions simplifiée“ (Vereinfachte Aktiengesellschaft) sind.

Wo und wie soll der Gesellschaftssitz in Frankreich eingerichtet werden ?

Zugleich zieht es deutschsprachige Unternehmen auch ins Elsass oder nach Lothringen, (Region „Grand-Est“): Gebiete, welche sich nicht nur durch ihre geografische Nähe, sondern auch durch historische und kulturelle Gemeinsamkeiten zu Deutschland auszeichnen. Grenzstädte, wie Straßburg, Mülhausen und Saargemünd (Strasbourg, Mulhouse, Sarreguemines) erfreuen sich bei deutschsprachigen Unternehmen aufgrund der Grenznähe und deren Angebote in deutscher Sprache großer Beliebtheit.
Weitere Unternehmen, für die weder die deutsche Sprache, noch die geografische Nähe zu Deutschland von Bedeutung sind, siedeln sich gern in Lyon, Nantes oder Toulouse an.

Die flexibelste Standortlösung in Frankreich ist nach wie vor die Domizilierung . Hunderte von Adressen erlauben dies in ganz Frankreich, ob sie nun prestigeträchtig (aber teuer) sind oder nicht. Office Business Center, welche die Domizilierung anbieten, ermöglichen es Ihnen oft, Sitzungsräume zu mieten, eingehende Post ins Ausland weiterleiten zu lassen und eine Telefonzentrale bereitzustellen.

Auch eigene Räumlichkeiten lassen sich in Frankreich leicht finden. Zahlreiche Flächen aller Größenordnungen stehen den Unternehmen über klassische Mietverträge zur Verfügung (Vorsicht bei Besonderheiten der Mietverträge in Frankreich).
Wenn die Ansiedlung in Frankreich von Dauer ist, könnte sich die Investition in französische Immobilien als eine kluge Entscheidung erweisen. Für die Durchführung des Immobilienerwerbs und die spätere Nutzung wird hierzu allgemein eine „SCI – Société civile immobilière“ (Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts) gegründet.

Welche Steuern werden fällig ?

Wer in Frankreich ein Unternehmen gründet, zahlt natürlich auch in Frankreich Steuern . Der Gesellschaftssitz unterliegt der Grundsteuer sowie der Abgabe auf Unternehmensimmobilien („CFE – Cotisation foncière des entreprise“). Die Gewinne unterliegen der Körperschaftssteuer, deren Satz seit mehreren Jahren sinkt, sowie der Abgabe auf die Wertschöpfung der Unternehmen („CVAE – Cotisation sur la valeur ajoutée des entreprises“). Zusätzlich gibt es andere Unternehmenssteuern in Frankreich, deren Höhe in den kommenden Jahren sinken sollte. Betreffend die Umsatzsteuer wendet Frankreich immer noch eigene Regeln an, auch wenn diese immer weniger von den deutschen abweichen.

Die steuerliche Gestaltung sollte bereits vor der Unternehmensgründung durchdacht werden und geht häufig mit der Beantwortung folgender Beispielfragen einher:

  • Wird die französische Tochtergesellschaft ein Dienstleister für ihre Muttergesellschaft sein und werden ihre Aufwendungen mit einem Gewinnaufschlag in Rechnung gestellt?
  • Wird sie die Produkte der deutschen Muttergesellschaft auf dem französischen Markt vertreiben und dabei eine für die französischen Steuerbehörden akzeptable Marge einbehalten?
  • Oder wird es sich um eine klassische Produktionsgesellschaft handeln, welche die Produkte, die sie selbst lokal herstellt, auf dem französischen Markt vertreibt?

Gewiss, in Frankreich ist die Steuerbelastung nicht unerheblich. Ausländischen Investoren bietet Frankreich aber auch finanzielle Anreize, welche die Ansiedlung im Land unterstützen.

Unsere deutschsprachigen Fachleute begleiten Sie bei jedem Ihrer Schritte hinsichtlich der Ansiedlung in Frankreich. Wir freuen uns, auf Ihre Kontaktaufnahme

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