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Das Gesetz vom 9. Dezember 2016 über Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung des Wirtschaftslebens (Sapin-2-Gesetz) enthält eine Reihe von Bestimmungen zur Verhütung von Korruption und Vorteilsgewährung.

Anwendungsbereich

Gesellschaften und Konzerne (für alle französischen oder ausländischen Tochtergesellschaften), deren Muttergesellschaft ihren Sitz in Frankreich hat und die 2 nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten
  • Umsatz oder konsolidierter Umsatz von mehr als 100 Mio. EUR.

Folgende Regelungen sind zu beachten

  • Ein in die Geschäftsordnung aufgenommener Verhaltenskodex, in dem die verschiedenen Arten von Verhaltensweisen definiert und veranschaulicht werden, die als Merkmale von Korruption oder Vorteilsgewährung charakterisiert werden können
  • Ein internes Warnsystem, das die Erfassung von Meldungen von Mitarbeitern über das Vorliegen von Verhaltensweisen oder Situationen ermöglicht, die gegen den Verhaltenskodex der Gesellschaft verstoßen
  • Eine regelmäßig aktualisierte Korruptionsrisikokartierung zur Ermittlung, Analyse und Priorisierung der Risiken einer Exposition der Gesellschaft gegenüber externen Beanspruchungen zum Zwecke der Korruption (Wirtschaftszweige und geografische Gebiete)
  • Verfahren zur Bewertung der Situation von Kunden, führenden Lieferanten und Zwischenhändlern im Hinblick auf die Risikokartierung
  • Interne oder externe Rechnungsprüfungsverfahren, um sicherzustellen, dass Bücher, Aufzeichnungen und Konten nicht zur Verschleierung von Korruption oder Einflussnahme verwendet werden.
  • Ein Ausbildungssystem für Führungskräfte und Mitarbeiter, die den Risiken von Korruption und Vorteilsgewährung am stärksten ausgesetzt sind.
  • Eine Disziplinarregelung, mit der die Arbeitnehmer des Unternehmens im Falle eines Verstoßes gegen den Verhaltenskodex des Unternehmens bestraft werden können.
  • Ein System zur internen Kontrolle und Bewertung der durchgeführten Maßnahmen

Bei Nichtkonformität zu den oben aufgeführten Regelungen droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 1 Mio. EUR für Unternehmen.

Unsere Experten beraten Sie gerne in allen Belangen der sachgerechten Umsetzung der oben aufgeführten Regelungen.

Die Pluspunkte unseres Angebots

  • Unsere Kanzlei ist der beratende Partner von 70.000 Unternehmen in Frankreich und steht damit im Mittelpunkt des anti-Korruptionsrechtes in Frankreich,
  • Wir haben viele deutschen, österreichischen und schweizerischen Konzernen bei der Umsetzung der „Loi Sapin 2“ unterstützt,
  • Unsere Mitarbeiter sind zweisprachig und sehr erfahren.

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