In Frankreich beträgt die gesetzliche Kündigungsentschädigung 25% des durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts pro Jahr Betriebszugehörigkeit für die ersten 10 Jahre (vorher: 20%), und 33% pro Jahr Betriebszugehörigkeit darüber hinaus.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.
Ihr Lohnbüro in Frankreich
Zurück zu den Artikeln
__ Lesen Sie außerdem
German Services Group
an Ihrer Seite,um Sie zu begleiten
500
deutschsprachige Fachleute
an Ihrer Seite
238
Standorte
in Frankreich
in der Steuerberatung
Seit 1922
Mehr als
80.000
Mandanten (davon 2.000 DE, AT, CH)