kpmg-pulseRückruf anfordern
kpmg-pulseAngebotsanfrage

Der Bruttomindeststlohn pro Arbeitsstunde wird ab Mai 2022 angehoben und beträgt zukünftig 10,85€.

Was ist der sogenannte „SMIC“ in Frankreich ?

Der sogenannte „SMIC“ in Frankreich, der dem Mindestlohn entspricht, gilt für volljährige Arbeitnehmer in allen französischen Regionen. Der „SMIC“ in Frankreich ist der gesetzliche Mindeststundenlohn, zu dem ein Arbeitnehmer mindestens bezahlt werden muss. Dieser findet unabhängig von der Form der Vergütung und der Art des Arbeitsvertrags Anwendung.

Welcher Mindestlohn gilt ab dem 1. Mai 2022 in Frankreich ?

Seit dem ersten Januar 2022 betrug der Bruttomindestlohn pro Stunde 10,57€, was einem monatlichen Bruttolohn von 1 603,12€ für 151,67 Stunden entsprochen hat.

Infolge der Inflation wird der Mindestlohn in Frankreich hingegen um 2,65% angehoben. Daraus resutliert ab dem 1. Mai 2022 ein Bruttomindestlohn pro Stunde in Höhe von 10,85€, was einem monatlichen Bruttolohn von 1.645,58€ enstpricht. Damit erfolgt eine Anhebung des Mindestlohns um 42,46€. Diese Eröhung soll die französischen Arbeitnehmer vor dem Preisanstieg, bedingt durch die Inflation, schützen und deren Kaufkraft erhöhen.

Sie haben Fragen rund um den Mindestlohn in Frankreich oder benötigen diesbezüglich eine Beratung? Dann kontaktieren Sie gerne unser deutsch-französisches Expertenteam.

Ihr Lohnbüro in Frankreich

kpmg-pulse Zurück zu den Artikeln

__ Lesen Sie außerdem

Finden Sie Ihr
KPMG-Büro in
Frankreich

Besuchen Sie
uns

kpmg-pulse Kartenansicht

German Services Group

an Ihrer Seite,
um Sie zu begleiten
kpmg-pulse

500
deutschsprachige Fachleute

an Ihrer Seite

kpmg-pulse

238
Standorte

in Frankreich

kpmg-pulse

in der Steuerberatung

Seit 1922

kpmg-pulse

Mehr als
80.000

Mandanten (davon 2.000 DE, AT, CH)

kpmg-pulse