Alle Unternehmen sollten ursprünglich ab dem 1. Juli 2024 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die französische Regierung hat nun den Aufschub der Einführung der elektronischen Rechnung in einer Pressemitteilung angekündigt, allerdings ohne einen Zeitplan zu nennen (Pressemitteilung Nr. 1073 vom 28. Juli 2023).
Ursprünglich vorgesehene stufenweise Verpflichtung
Die Verpflichtung, elektronische Rechnungen (E-Invoicing) und Transaktionsdaten an die französische Finanzverwaltung (E-Reporting) zu übermitteln, sollte schrittweise umgesetzt werden:
– Ab dem 1. Juli 2024 für große Unternehmen
– Ab dem 1. Januar 2025 für mittelgroße Unternehmen (weniger als 5 000 Beschäftigte und ein Jahresumsatz von weniger als 1,5 Milliarden Euro).
– Ab dem 1. Januar 2026 für KMU.
Darüber hinaus sollte die Verpflichtung zum Empfang von elektronischen Rechnungen für alle Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße und sobald der betreffende Lieferant zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet ist, ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Aufschub der Einführung der elektronischen Rechnung
Das französische Ministerium für öffentliche Finanzen hat nun in einer Pressemitteilung vom 28. Juli 2023 angekündigt, dass die für den 1. Juli 2024 geplante Einführung der Regelung verschoben wird.
Ein Zeitplan wird derzeit nicht mitgeteilt, aber in der Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass das Datum des Aufschubs im Rahmen der Arbeiten zur Verabschiedung des Finanzgesetzes für 2024 festgelegt wird.
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