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Tarifverträge, die sogenannten „conventions collectives“, spielen auch in Frankreich eine wichtige Rolle;

  • Sie regeln bestimmte Vorgaben in Arbeitsverhältnissen (z.B. Tariflöhne oder Arbeitszeiten).
  • Sie müssen bei der Ausführung und Beendigung von Arbeitsverträgen unbedingt berücksichtigt werden.
  • Sie gelten für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber Mitglieder des unterzeichnenden Arbeitgeberverbandes oder selbst Vertragspartei sind.

Tarifverträge werden jährlich zwischen Arbeitsgeberverbänden und Gewerkschaften neu verhandelt. Die gültigen Tarifbestimmungen können Sie online auf den Webseiten von legifrance.gouv.fr einsehen.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

 

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