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Im französischen Arbeitsrecht gibt es einerseits Tarifverträge, die allgemeine Arbeitsbedingungen regeln, und andererseits Betriebsvereinbarungen, die spezifische Themen betreffen.

  • Betriebsvereinbarungen können seit den Macron-Verordnungen von 2017 zu sehr vielen Themen abgeschlossen auch ohne Personalvertretung im Unternehmen werden.
  • Der Abschluss solcher Vereinbarungen erlaubt den Mitarbeitern, von weniger günstigen Bestimmungen des Branchentarifvertrags oder den gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen.
  • In kleinen Unternehmen können diese Vereinbarungen mittels Mitarbeiterbefragung abgeschlossen werden.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

 

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