In Frankreich gelten bei einem befristeten Arbeitsvertrag maximal folgende Probezeiten:
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- ein Tag Probezeit pro Woche Vertragsdauer, begrenzt auf 2 Wochen Probezeit, bei einem Vertrag, der anfänglich auf 6 Monate oder weniger befristet ist;
- ein Monat Probezeit bei einem Vertrag mit einer anfänglichen Dauer von mehr als 6 Monaten.
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