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In Frankreich gelten bei einem befristeten Arbeitsvertrag maximal folgende Probezeiten:

      • ein Tag Probezeit pro Woche Vertragsdauer, begrenzt auf 2 Wochen Probezeit, bei einem Vertrag, der anfänglich auf 6 Monate oder weniger befristet ist;
      • ein Monat Probezeit bei einem Vertrag mit einer anfänglichen Dauer von mehr als 6 Monaten.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

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