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In Frankreich gibt es die Möglichkeit, bestimmte Klauseln, wie eine Verschwiegenheits- oder Exklusivitätsklausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.

Zudem enthalten viele Arbeitsverträge eine Mobilitätsklausel, die eine generelle Zustimmung des Mitarbeiters zu einer möglichen Veränderung seines Arbeitsplatzes vorsieht. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass diese Klausel laut ständiger Rechtsprechung nur dann Gültigkeit hat, wenn sie sehr eingeschränkt verfasst ist und insbesondere die geographische Zone, in der der Arbeitnehmer gegebenenfalls seinen Arbeitsplatz verändern muss, sehr präzise beschreibt und die Ausdehnung nicht missbräuchlich überzogen wird.

Aber auch die beste Klausel bringt keine absolute Sicherheit im Falle eines Rechtstreites.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

 

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