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In Frankreich werden die Urlaubsansprüche während eines vom Kalenderjahr abweichenden Referenzzeitraum, der vom 1. Juni bis zum 31. Mai des Folgejahres läuft, erworben. Der Anspruch beträgt 2,5 Tage pro Monat. Es handelt sich um Werktage, d.h. 6 Tage in der Woche .

Der französische Gesetzgeber sieht eine gesetzliche Urlaubszeit vor, die sich vom 1. Mai bis zum 31. Oktober eines Jahres erstreckt. Während dieses Zeitraums sollte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter mindestens 12 Urlaubstage ohne Unterbrechung erteilen. Die verbleibenden 2 Wochen des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs von 4 Wochen können in Betriebsentscheidungen außerhalb von diesem Zeitraum festgelegt werden.

In diesem Fall hat der Arbeitnehmer jedoch Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag, wenn er noch 3 bis 5 Tage nach dem 31. Oktober nimmt, und zwei zusätzlichen Urlaubstage wenn er mehr als 6 Tage nach dem 31.10. nimmt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch im gegenseitigen Einvernehmen auf diese zusätzlichen Urlaubstage verzichten.

Es sei angemerkt, dass die 5. Urlaubswoche nicht von dieser Regelung betroffen ist. Der Urlaubsplan sollte nach Information der und Beratung mit den Belegschaftsvertretern einen Monat vor dem Beginn des Urlaubs ausgehängt werden, d.h., wenn die Urlaubsperiode am 1. Mai beginnt, sollte der Aushang spätestens am 31. März erfolgen.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

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