Das Finanzgesetz führt ein neues System von Sonderabschreibungen für Unternehmen (insbesondere im Hoch- und Tiefbau) ein, die mit nicht für den Straßenverkehr bestimmtem Gasöl (GNR) betriebene mobile Maschinen und Geräte verwenden und zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2022 in alternative, mit Erdgas, Strom oder Wasserstoff betriebene Maschinen investieren.
Die unter diese Regelung fallenden Unternehmen können von ihrem steuerpflichtigen Gewinn einen Betrag in Höhe von 40 % des ursprünglichen Wertes ohne Finanzierungskosten der erworbenen (oder geleasten oder mit Kaufoption gemieteten) Gegenstände abziehen. Dieser Satz wird für KMU auf 60 % erhöht.
Ihr Steuerberater in Frankreich (deutschsprachig)
__ Lesen Sie außerdem
German Services Group
an Ihrer Seite,um Sie zu begleiten
500
deutschsprachige Fachleute
an Ihrer Seite
238
Standorte
in Frankreich
in der Steuerberatung
Seit 1922
Mehr als
80.000
Mandanten (davon 2.000 DE, AT, CH)