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Das Finanzgesetz führt ein neues System von Sonderabschreibungen für Unternehmen (insbesondere im Hoch- und Tiefbau) ein, die mit nicht für den Straßenverkehr bestimmtem Gasöl (GNR) betriebene mobile Maschinen und Geräte verwenden und zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2022 in alternative, mit Erdgas, Strom oder Wasserstoff betriebene Maschinen investieren.

Die unter diese Regelung fallenden Unternehmen können von ihrem steuerpflichtigen Gewinn einen Betrag in Höhe von 40 % des ursprünglichen Wertes ohne Finanzierungskosten der erworbenen (oder geleasten oder mit Kaufoption gemieteten) Gegenstände abziehen. Dieser Satz wird für KMU auf 60 % erhöht.

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