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Mit dem Finanzgesetz 2018 wurde eine progressive Reduzierung der Wohnsteuer für den Hauptwohnsitz eingeführt, die einer Bedürftigkeitsprüfung unterliegt, mit dem Ziel, etwa 80 % der Haushalte von der Zahlung dieser Steuer zu befreien.

Zur Fortführung dieser Maßnahme wird mit dem Haushaltsgesetz die Wohnsteuer auf Hauptwohnsitze von 2021 bis 2023 für alle Steuerpflichtigen schrittweise abgeschafft.

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