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Der Bruttomindeststlohn pro Arbeitsstunde wird ab Oktober 2021 angehoben und beträgt zukünftig 10,48€.

Was ist der sogenannte „SMIC“ in Frankreich ?

Der sogenannte „SMIC“ in Frankreich, der dem Mindestlohn entspricht, gilt für volljährige Arbeitnehmer in allen französischen Regionen. Der „SMIC“ in Frankreich ist der gesetzliche Mindeststundenlohn, zu dem ein Arbeitnehmer mindestens bezahlt werden muss. Dieser findet unabhängig von der Form der Vergütung und der Art des Arbeitsvertrags Anwendung.

Welcher Mindestlohn gilt ab dem 1. Oktober 2021 in Frankreich ?

Seit dem ersten Januar 2021 betrug der Bruttomindestlohn pro Stunde 10,25€, was einem monatlichen Bruttolohn von 1.554,58€ entsprochen hat.

Infolge der Inflation wird der Mindestlohn in Frankreich hingegen um 2,2% angehoben. Daraus resutliert ab dem 1. Oktober 2021 ein Bruttomindestlohn pro Stunde in Höhe von 10,48€, was einem monatlichen Bruttolohn von 1.589,47€ enstpricht. Damit erfolgt eine Anhebung des Mindestlohns um 34,89€. Diese Eröhung soll die französischen Arbeitnehmer vor dem Preisanstieg, bedingt durch die Inflation, schützen und deren Kaufkraft erhöhen.

Sie haben Fragen rund um den Mindestlohn in Frankreich oder benötigen diesbezüglich eine Beratung? Dann kontaktieren Sie gerne unser deutsch-französisches Expertenteam.

Lohnbuchhaltung in Frankreich : Wir stehen zu Ihrer Verfügung

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