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Kurzarbeit in Frankreich : Klärung der Modalitäten für die staatliche Deckung ab dem 1. Juni 2020

In einer am 25. Mai 2020 veröffentlichten Pressemitteilung werden die neuen Regelungen für die vom Staat zu zahlenden Kurzarbeitszuschläge bekannt gegeben. Zur Erinnerung: Bei Kurzarbeit müssen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe von 70 % des Bruttolohns an Arbeitnehmer zahlen (mit einer Untergrenze in Höhe des Mindestlohns). Anschließend erhält der Arbeitgeber eine Rückerstattung zu 100% mit …

Kurzarbeit : Ein französisches Bankkonto ist für ausländische Unternehmen nicht mehr erforderlich

Für ausländische Unternehmen mit Mitarbeitern in Frankreich, die weder eine Adresse in Frankreich noch ein französisches Bankkonto haben wurde Folgendes beschlossen: Nach zahlreichen Gesprächen mit der DIRECCTE (Arbeitsaufsichtsbehörde) der Region Grand Est und der Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin sowie den Arbeitsgruppen der Präfekturen der Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin scheint es, dass die Sorge des Elsässischen …

Coronavirus : durch staatliche Garantien geförderte Darlehen in Frankreich

Zielsetzung : Nach dem Ausbruch des Covid-19 in Frankreich, ergriff die französische Regierung Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die durch die Folgen des Coronavirus betroffen sind. Diese Maßnahmen sollen sich unterstützend auf den Cashflow von Unternehmen und Berufstätigen auswirken, die wie der französische Premierminister es nannte, unter dem „Schock der Gesundheitskrise“ leiden. Zielgruppen : Französische …