Im Rahmen der Coronakrise haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Übergangsfrist für Grenzgänger und grenzüberschreitende Arbeitnehmer eingeführt. Dies gilt für Arbeitnehmer, die einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit im Home-Office in ihrem Wohnsitzland ausüben. Der Zweck der Übergangsregelung ist es, eine Änderung der anwendbaren Sozialversicherungsgesetzgebung aufgrund der verstärkten Home-Office-Nutzung zu vermeiden. Im vergangenen Juni wurde …
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