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In Frankreich erhalten die Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber Essengutscheine, um von diesem im Rahmen eines Restaurantbesuchs oder eines Einkaufs in ausgewählten Supermärkten Gebrauch machen zu können.

Seit dem 1. Januar 2022 ist der Arbeitgeberanteil zur Finanzierung der Essensgutscheine für deren Arbeitnehmer bis zu einer Höchstgrenze von 5,69 € von den französischen Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

Der Arbeitgeberanteil zur Finanzierung der an die Arbeiternehmer ausgegebenen Essensgutscheine ist bis zu einer bestimmten Höchstgrenze von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Nach Angaben des französischen Sozialversicherungsträgers „URSSAF“ ist der Arbeitgeberanteil der ab dem 1. Januar 2022 an die Arbeitnehmer ausgegeben Essensgutscheine, bis zu einer Höchstgrenze von 5,69 € pro Essensgutschein befreit. Im Vorjahr belief sich diese auf lediglich 5,55 €.

Zur Erinnerung: Um von den Sozialversicherungsbeiträgen in Frankreich befreit zu werden, muss der Arbeitgeber zwischen 50% und 60% des Wertes pro Essensgutschein bezahlen. Der Wert pro Essensgutschein, der zur maximalen Befreiung von 5,69 € berechtigt, liegt somit zwischen 9,48 € und 11,38 €.

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