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Die „Namentliche Sozialversicherungsmeldung“ (DSN): eine neue Vorschrift für die Arbeitgeber

Derzeit sind die Arbeitgeber zu mehreren SV- Meldungen verpflichtet: monatliche oder quartalsweise URSSAF-Meldung monatliche oder quartalsweise Rentenversicherungsmeldung monatliche oder quartalsweise Meldung für die Vorsorgekasse Einstellungserklärung Gehaltsbescheinigung im Fall einer Arbeitsunfähigkeit, Meldung über Arbeitskräftebewegungen, etc… Die DSN beruht auf dem Grundsatz der einheitlichen, monatlichen und elektronischen Übermittlung von SV-Daten. Zwei Arten von Meldungen werden in diesem …