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In Frankreich beträgt die gesetzlich maximal mögliche Dauer eines befristeten Vertrags grundsätzlich 18 Monate. In einigen Ausnahmefällen gelten jedoch teils kürzere, teils längere Höchstfristen.

Innerhalb dieses gesetzlichen Höchstrahmens können befristete Arbeitsverhältnisse, die bis zu einem bestimmten Datum befristet sind, zweimal verlängert werden, wobei es unerheblich ist, ob der Verlängerungszeitraum kürzer, länger oder mit dem ersten Zeitraum zeitlich identisch ist.

Insofern gibt es eine Reihe von Ausnahmen, in denen die Frist von 18 Monaten nicht gilt.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

 

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