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Die sogenannte „Éco Énergie Tertiaire“ ist eine gesetzliche Verpflichtung in Frankreich, die die im Dienstleistungssektor tätigen Unternehmen zu einem sparsamen Energieverbrauch bewegen soll. Diese Verpflichtung geht aus dem Erlass für den tertiären Sektor hervor und sieht eine schrittweise Senkung des Energieverbrauchs in vom Dienstleistungssektor genutzten Gebäuden vor. Ziel dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die Bekämpfung des Klimawandels.

=> Sie sind betroffen, wenn…
– Sie Eigentümer oder Betreiber einer Einrichtung, die Dienstleistungen des öffentlichen oder privaten Sektors umfasst, sind (Büros – Öffentlicher Dienst – Bildungswesen – Gesundheitswesen – Justiz – Handel – Hotel und Gaststättengewerbe – Tourismus- und Freizeitanlagen – Sport – Kultur und Veranstaltungsbranche – Logistik – Flughäfen – Bahn-, Straßen-, See- oder Flussbahnhöfe – Verkauf und Kundendienst von Kraftfahrzeugen, Motorrädern oder Wasserfahrzeugen – Computerräume und Rechenzentren – Parkplätze – Wäscherei – Druckerei und Copy Shops).
– Für Ihre Tätigkeiten im Dienstleistungssektor eine Fläche des Gebäudes, der Gebäudeteile oder des Gebäudekomplexes (oder eine Kumulierung der Flächen) von 1 000 m² oder mehr erforderlich sind.

==> Welche konkreten Verpflichtungen bestehen?
Die Maßnahmen wurden ab dem 1. Januar 2020 mit der Einrichtung der „Beobachtungsstelle für Energieeffizienz, Renovierung und Maßnahmen im Dienstleistungssektor“ (sog. „OPERAT“) operativ umgesetzt.
Über die Plattform OPERAT können die Steuerpflichtigen ein Konto einrichten, ihre steuerpflichtigen Geschäftsbereiche, den damit verbundenen jährlichen Energieverbrauch, die Stammdaten sowie alle anderen Informationen melden, welche erforderlich sind, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Maßnahmen zur Senkung des Endenergieverbrauchs werden implementiert, um eine Senkung des Endenergieverbrauchs im Vergleich zum Jahr 2010 zu erreichen. Demnach hat eine Senkung des Energieverbrauchs der im Rahmen der Dienstleistungen genutzten Gebäude um mindestens 40 % im Jahr 2030, um mindestens 50 % im Jahr 2040 und um mindestens 60 % im Jahr 2050 zu erfolgen.

==> Welche Fristen gelten?
Mit dem Erlass vom 29. September 2021 wurde die Frist für die ersten Verbrauchsdatenerhebungen auf den 30. September 2022 festgelegt, damit alle den Maßnahmen unterliegenden Unternehmen die Dateneingabe vornehmen können. Diese Frist wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Die erste Meldung der Daten zum Energieverbrauch umfasst insbesondere eine Meldung des Basis-Energieverbrauchs (höchster Energieverbrauch über 12 fortlaufende Monate), wobei der betroffene Zeitraum nicht vor dem Jahr 2010 liegen darf.
Die jährliche Meldung des Energieverbrauchs auf der OPERAT-Plattform ist Gegenstand einer jährlichen Bescheinigung, um den Fortschritt der Reduzierung des Endenergieverbrauchs zu messen und eine Bewertung der Treibhausgasemissionen vorzunehmen.
Die jährliche digitale Bescheinigung wird durch ein Punktesystem, das sog. „Éco Énergie Tertiaire“, ergänzt.
Ab 2022 sind jährlich bis zum 30. September die Daten für das Vorjahr zu übermitteln.

==> Welche Sanktionen gibt es?
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen werden nach Versand einer Mahnung (Art. R.185-2 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuches), Name & Shame-Maßnahmen (öffentliche Erklärung, dass eine Person, eine Gruppe oder ein Unternehmen schuldhaft gehandelt hat) und Geldstrafen verhängt, die sich auf 1 500 € für eine natürliche Person und 7 500 € für eine juristische Person belaufen können.

Sie haben Fragen rund um das Thema „Éco Énergie Tertiaire“? Kontaktieren Sie einfach unser deutschsprachiges Expertenteam.

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