kpmg-pulseRückruf anfordern
kpmg-pulseAngebotsanfrage

In Frankreich muss am Ende des Arbeitsvertrages ein Arbeitszeugnis sowie eine Bescheinigung für die Arbeitslosenkasse („Pôle Emploi“) erstellt werden.

Diese Unterlagen sollen dem Arbeitnehmer am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden. Jede Verspätung kann zu Strafen führen.

Das Ausscheiden wird zudem im Personalregister vermerkt.

Für weitere Informationn steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

Ihr Lohnbüro in Frankreich

 

kpmg-pulse Zurück zu den Artikeln

__ Lesen Sie außerdem

Finden Sie Ihr
KPMG-Büro in
Frankreich

Besuchen Sie
uns

kpmg-pulse Kartenansicht

German Services Group

an Ihrer Seite,
um Sie zu begleiten
kpmg-pulse

500
deutschsprachige Fachleute

an Ihrer Seite

kpmg-pulse

238
Standorte

in Frankreich

kpmg-pulse

in der Steuerberatung

Seit 1922

kpmg-pulse

Mehr als
80.000

Mandanten (davon 2.000 DE, AT, CH)

kpmg-pulse