In Frankreich sollte jede Beendigung des Arbeitsvertrages schriftlich durchgeführt werden. Dazu müssen Fristen eingehalten werden; diese sind von der Dauer der Anwesenheit des Arbeitnehmers im Unternehmen abhängig.
Die gesetzlichen Fristen sind folgende:
- 24 Stunden bei weniger als 8 Tagen Anwesenheit
- 48 Stunden bei zwischen 8 Tagen und 1 Monat Anwesenheit
- 2 Wochen bei mehr als 1 Monat Anwesenheit
- 1 Monat bei mehr als 3 Monaten Anwesenheit
Der Tarifvertrag kann allerdings andere Fristen vorsehen.
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