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In Frankreich sollte jede Beendigung des Arbeitsvertrages schriftlich durchgeführt werden. Dazu müssen Fristen eingehalten werden; diese sind von der Dauer der Anwesenheit des Arbeitnehmers im Unternehmen abhängig.

Die gesetzlichen Fristen sind folgende:

  • 24 Stunden bei weniger als 8 Tagen Anwesenheit
  • 48 Stunden bei zwischen 8 Tagen und 1 Monat Anwesenheit
  • 2 Wochen bei mehr als 1 Monat Anwesenheit
  • 1 Monat bei mehr als 3 Monaten Anwesenheit

Der Tarifvertrag kann allerdings andere Fristen vorsehen.

Lohnabrechnung in Frankreich : wir stehen zu Ihrer Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

 

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