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In Frankreich gibt es vier Hauptgründe, die eine Kündigung begründen können:

  • personenbedingter Kündigungsgrund („motif personnel“)
  • betriebsbedingter Kündigungsgrund („motif économique“)
  • bedeutendes Verschulden („faute grave“)
  • schweres Verschulden („faute lourde“)

Bei eine grundlosen Kündigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Schadenersatz leisten. Der Betrag ist allerdings schwer einschätzbar und kann von 0,5 bis 20 Bruttomonatsgehältern schwanken.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

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