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Unternehmensleiter mit Führungsaufgaben in Unternehmen mit Sitz in Frankreich, welche einen Jahresumsatz von über 250 Mio. EUR erzielen, gelten künftig als in Frankreich ansässig.

Diese Maßnahme greift ab der Besteuerung der Einkünfte aus dem Jahr 2019, ab dem 1. Januar 2020 bei der Steuer auf Immobilienvermögen (IFI) sowie für ab dem 1. Januar 2020 eröffnete Nachlassverfahren und gewährte Schenkungen.

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