kpmg-pulseRückruf anfordern
kpmg-pulseAngebotsanfrage

Die Einkommensteuer von natürlichen Personen in Frankreich

Die Einkommensteuererklärung gehört sicher zu den gefürchtetsten behördlichen Formalitäten für Steuerzahler. Die Erklärung und Begleichung der Einkommensteuer ist für Millionen Steuerpflichtige jedes Jahr ein notwendiger Schritt, der für viele von ihnen sehr komplex ist.

Mit der Einführung der Quellensteuer und der weit verbreiteten Nutzung der Online-Steuererklärung hat sich die Einkommensteuer in Frankreich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Wie funktioniert die Einkommensteuer? Wie wird sie gemeldet? Wie wird sie berechnet? Wir helfen Ihnen beim Erfassen dieses Themas.

Die Besteuerung von in Frankreich ansässigen Personen

In Frankreich ansässige Personen müssen ihr gesamtes Einkommen in Frankreich melden, einschließlich ausländischer Einkünfte. Sie müssen zudem in Frankreich ihre ausländischen Bankkonten deklarieren.

Die mögliche Doppelbesteuerung wird durch die geltenden internationalen Doppelbesteuerungsabkommen behandelt.

Zu beachten: sofern kein DBA vorhanden ist gilt die französische nationale Gesetzgebung uneingeschränkt, was die Besteuerung aller Einkünfte in Frankreich zur Folge hat, auch wenn einige davon bereits in ihrem Herkunftsland besteuert werden.

 

Die Besteuerung von nicht in Frankreich ansässigen Personen

Unabhängig von ihrer Nationalität sind Personen, deren steuerlicher Wohnsitz nicht in Frankreich liegt, nur dann der französischen Einkommenssteuer unterworfen, wenn sie Einkünfte französischen Ursprungs verzeichnen, und zwar nur auf diese Einkünfte.

Internationale Doppelbesteuerungsabkommen können jedoch Abweichungen von den Bestimmungen der innerstaatlichen französischen Vorschriften vorsehen: die Abkommen können beispielsweise dazu führen, dass Frankreich das Besteuerungsrecht bestimmter Einkünfte entzogen wird, obwohl diese Einkünfte französischen Ursprungs sind.

Die Einkünfte französischen Ursprungs, die Steuerverpflichtungen für gebietsfremde Begünstigte bewirken können, lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:

  • Einkommen aus Vermögen oder Aktivitäten, die in Frankreich gelegen sind, insbesondere :
    Einkünfte aus in Frankreich gelegenen Immobilien, Einkünfte aus in Frankreich gelegenen (landwirtschaftlichen, industriellen, gewerblichen oder handwerklichen) Betrieben, Einkünfte aus in Frankreich ausgeübten (abhängigen oder selbständigen) Berufstätigkeiten, Veräußerungsgewinne aus Immobilien infolge des Verkaufs einer in Frankreich gelegenen Liegenschaft.
  • Von einem in Frankreich ansässigen oder niedergelassenen Schuldner gezahlte Einkünfte : 
    Dazu gehören namentlich Renten, Urheberrechte und Erträge aus geistigem Eigentum.

Wie für in Frankreich ansässige Personen wird die von gebietsfremden Steuerzahlern zu entrichtende Einkommenssteuer durch Anwendung des progressiven Einkommenssteuersatzes auf das zu versteuernde Einkommen berechnet. Die auf diese Weise errechnete Steuer kann jedoch nicht niedriger sein als ein Betrag, der sich aus der Anwendung eines Satzes von 20 % auf den unterhalb oder auf einer bestimmten Grenze liegenden Teil des steuerpflichtigen Nettoeinkommens ergibt, welche für das Einkommen im Jahr 2019 auf 27.794 EUR festgelegt wurde, und eines Satzes von 30 % auf den Teil oberhalb dieser Grenze.

Diese Mindestbesteuerung findet jedoch keine Anwendung, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass sie höher ist als die Veranlagung, die aus der Anwendung des Durchschnittssatzes hervorgeht, der sich aus der Besteuerung in Frankreich aller seiner Einkünfte französischen und ausländischen Ursprung ergeben würde.

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass insbesondere um die Finanzbehörde vor dem Risiko der Nichtbeitreibung zu schützen, manche Einkünfte französischen Ursprungs, die von Gebietsfremden bezogen werden, bei ihrer Erzielung oder ihrer Bezahlung zu einer Quellenbesteuerung oder einem spezifischen Quellenabzug führen.

Die Quellensteuer betrifft insbesondere Gehälter, mit denen eine in Frankreich ausgeübte entgeltliche berufliche Tätigkeit vergütet wird, sowie Renten oder Pensionen, die an Personen gezahlt werden, die steuerlich nicht in Frankreich ansässig sind, wenn der Schuldner dieser Renten oder Pensionen in Frankreich ansässig oder niedergelassen ist. Diese Quellensteuer, mit der die Steuer teilweise abgegolten ist, gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Die ab dem 1. Januar 2023 gezahlten Gehälter, Löhne, Renten und Pensionen unterliegen dem allgemeinen System der Quellensteuer auf Einkünfte, was zu einer Erhöhung des Besteuerungsniveaus von Gebietsfremden, und zwar insbesondere von geringen Einkommen, führen könnte.

Darum untersucht die Regierung derzeit eine Anpassung der für Gebietsfremde anwendbaren Regelung.

Gebietsfremde unterliegen auch der Steuer auf Immobilienvermögen („imposition sur la fortune immobilière“ – IFI) in Bezug auf den Besitz von Immobilien, die auf französischem Boden gelegen sind, oder für ihre Anteile an Gesellschaften oder Organisationen (mit Sitz in Frankreich oder im Ausland) bis zum Anteil ihres Wertes, der Immobilienvermögen oder -rechte darstellt, die in Frankreich gelegen sind.

 

Wie können wir Ihre Einkommensteuer in Frankreich optimieren ?

Die Einhaltung der Fristen rund um Ihr persönliches Finanzmanagement ist eine echte Herausforderung, vor allem im grenzüberschreitenden Kontext.

Als Unternehmensleiter oder Arbeitnehmer, der in zwei Ländern arbeitet oder in einem Land lebt und im anderen Land arbeitet, werden Sie kaum Zeit für die Analyse Ihrer persönlichen Situation finden, insbesondere in diesem Krisenkontext, der Ihr Berufsleben völlig auf den Kopf stellt.

Beantragen Sie rasch die Ausführung dieses Auftrags, um Ihre Steuererklärungen innerhalb der gesetzlichen Fristen einzureichen.

  • Überlassen Sie uns alle Schritte Ihrer Einkommensteuererklärung in Frankreich oder Deutschland
    Unsere Expertengemeinschaft der German Services Group fertigt für Sie Ihre Steuererklärungen unter Einhaltung der steuerlichen Standards an und gewährleistet die sichere Abwicklung der elektronischen Übermittlung. Damit werden Sie von technischen und behördlichen Zwängen entlastet.
  • Erläuterung der jüngsten Steuerreformen im Rahmen des französischen Haushaltsgesetzes
    Ihr zweisprachiger Beratungspartner stellt Ihnen die neuen Steuerreformen und ihre Auswirkungen auf Ihre Situation vor, damit Sie Ihren Verpflichtungen als Steuerzahler nachkommen können. Er berücksichtigt auch die steuerlichen Besonderheiten Ihrer persönlichen Situation.
  • Leichtere Erledigung Ihrer Erklärungen für die Einkommensteuer und/oder Immobilienvermögenssteuer
    Dank unserer Studie über mögliche Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit Ihrer Situation können wir eine für Sie möglichst günstige Erklärung einreichen, die den steuerlichen Standards gerecht wird.

Die Pluspunkte unseres Angebots :

  • Ein zweisprachiger Expert-Comptable (Steuerberater) oder Steueranwalt
  • Als Marktführer auf deutsch-französischer Ebene erstellen wir jährlich Hunderte von Einkommensteuererklärungen in Frankreich, aber auch in Deutschland mit Hilfe unserer deutschen Kollegen,
  • Zeitgewinn, um sich auf Ihr Unternehmen zu konzentrieren,
  • Eine spezifische Kontaktperson (als zentrale Anlaufstelle), die auch die gesamte buchhalterische, soziale oder rechtliche Betreuung Ihrer Aktivitäten in Frankreich übernehmen kann,
  • die Möglichkeit, von einer steuerlichen Lösung zu profitieren,
  • eine Anpassung der Rechnungsstellung an nationale und internationale Steuerregelungen.

Ein geeignetes Zusatzangebot

Mit dem Zusatzangebot der Durchführung einer Vermögensstudie, das von unseren Experten für private Vermögensverwaltung angeboten wird, kommen Sie endlich dazu, Ihre persönliche Situation zu analysieren :

  • wie Sie Ihren Renteneintritt vorausplanen können,
  • wie Sie Ihr Unternehmen und Ihr Vermögen übertragen können,
  • wie sich die Folgen eines Todesfalls vorausplanen lassen,
  • wie Sie eine Zusatzkrankenversicherung organisieren können.

Die German Services Group gibt Ihnen klare Empfehlungen zu allen diesen Fragen und hilft Ihnen bei der Entwicklung einer auf Ihre Ziele und Bedürfnisse zugeschnittenen maßgeschneiderten Anlagestrategie.

Kontakt zum Thema Privatpersonen in Frankreich

Besuchen Sie uns Angebot (kostenlos)