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In Frankreich gelten bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag folgende maximale Probezeiten:

  • Die Dauer der Probezeit ist gewöhnlich im Tarifvertrag geregelt. Andernfalls beläuft sie sich auf 2, 3 oder 4 Monate, in Abhängigkeit vom Status des Arbeitnehmers.
  • Während der Probezeit muss jede Beendigung des Arbeitsvertrages schriftlich erfolgen. Dazu müssen Fristen eingehalten werden.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

 

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