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Die Quellensteuer ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten :

  • Einkommensbesteuerung 2018:  Einrichtung einer Steuergutschrift zur Modernisierung der Erhebung (CIMR) in Höhe der Besteuerung des gewöhnlichen Einkommens im Jahr 2018, die verhindern soll, dass die Steuerzahler 2019 gleichzeitig den Quellenabzug für ihre Einkünfte aus dem Jahr 2019 und die für ihre Einkünfte aus dem Jahr 2018 fällige Steuern bezahlen müssen.
  • Die aufgrund ihrer Art außerordentlichen Einkünfte sowie andere im Jahr 2018 bezogene Einkünfte, die von der Reform ausgeschlossen sind, werden im Jahr 2019 anhand spezifischer Maßnahmen zur Vermeidung von Steueroptimierungen oder dem Vorziehen oder Aufschieben von Einkünften besteuert.
  • Die Inanspruchnahme von Steuererleichterungen und -gutschriften für 2018 bleibt weiterhin möglich.
  • Einkommensbesteuerung 2019:  Im Jahr 2019 durch Quellensteuerabzug. Die Steuerzahler können einen „neutralen“ oder „standardmäßigen“ Pauschalsteuersatz anwenden, der beispielsweise die Vertraulichkeit gegenüber dem Arbeitgeber zulässt.

Ihr deutsch-französischer Steuerberater

 

 

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