Der Quellensteuerabzugssatz für nicht in Frankreich Ansässige ist im Vergleich zum Jahr 2020 um 0,2% gestiegen.
Personen, deren steuerlicher Wohnsitz außerhalb Frankreichs liegt, die allerdings Löhne, Gehälter, Renten oder Leibrenten aus französischen Quellen beziehen, unterliegen dem Quellensteuerabzug. Im Jahr 2021 werden die Höchstgrenzen jeder Steuerklasse der Quellensteuertabelle um 0,2% gegenüber dem Jahr 2020 angehoben. Dies impliziert eine Erhöhung im gleichen Verhältnis wie die nächsthöhere Stufe des Einkommensteuertarifs.
Somit ergibt sich die folgende Besteuerung für nicht in Frankreich Ansässige für das Jahr 2021:
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