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Rechnungen in Frankreich : welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die französischen Regeln ?

Das französische Handels- und Steuerrecht kennt zahlreiche Grundsätze und Pflichtangaben für Rechnungen. Bei Verstößen gegen diese Regeln drohen unter anderem folgende Strafen:

Nach dem Handelsrecht:

  • Geldstrafe in Höhe von 75.000 € für natürliche Personen
  • Geldstrafe in Höhe von 375.000 € für eine juristische Personen
  • Juristische Personen können außerdem für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren von allen öffentlichen Aufträgen und Ausschreibungen ausgeschlossen werden

Nach den steuerlichen Vorschriften:

  • Geldstrafe von 15 € pro fehlender oder unzutreffender Angabe für jede Rechnung (begrenzt auf jeweils ein Viertel des Rechnungsbetrags)
  • bei Transaktionen ohne Rechnung oder mit fiktiven Rechnungen droht eine Strafe von 50% des Betrags der betreffenden Transaktionen

Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

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