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Unternehmen, die ein Kassensystem verwenden, müssen sich mit abgesicherter Kassensoftware ausstatten, um dem Umsatzsteuerbetrug vorzubeugen (Verheimlichung von Einnahmen)

–        Zertifizierung durch einen zur Zertifizierungsprüfung berechtigten Dritten
–        Oder individuelle Bestätigung durch den Herausgeber der Kassensoftware (entsprechend einem Modell der Finanzverwaltung)

Das Zertifikat muss insbesondere folgende Themenbereiche abdecken:

–        Unveränderbarkeit,
–        Sicherheit,
–        Aufbewahrung
–        und Archivierung der Daten.

Strafandrohung:
•        Geldstrafe von 7.500 € pro Software, bei Kontrolle
•        Zwang zur Beachtung der Rechtslage binnen 60 Tagen

Die Finanzverwaltung ist berechtigt, unangekündigte Kontrollen durchzuführen.

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