Für die ab 2020 erzielten Einkommen von Personen, deren Wohnsitz außerhalb Frankreichs liegt, wurden einige Besteuerungsbedingungen mit dem Finanzgesetz 2019 reformiert.
Aufgrund des Finanzgesetzes 2020 werden diese Maßnahmen allerdings erst später in Kraft treten.
Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Frankreichs werden also in 2020 ihr besonderes Besteuerungssystem für die Quellensteuer, deren Berechnung weiterhin gemäß den derzeit geltenden
3 Steuersätzen (0 %, 12 % und 20 %) erfolgt, beibehalten.
So dürfte die Besteuerung der in 2020 an nicht Ansässige ausgezahlten Gehälter wie folgt sein:
Quellen: Finanzgesetz 2019-1479 vom 28.12.2019
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