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In Frankreich ist der Sozial- und Wirtschaftsausschuss  (frz. „Comité Social et Economique“ – CSE) ein Organ, das die Arbeitnehmer im Unternehmen vertritt.

Mit der Verordnung vom 22.09.2017 wurde diese neue Instanz geschaffen. Die Übergangsphase zur Einrichtung dieser neuen Instanz neigt sich dem Ende zu. Spätestens zum 1. Januar 2020 wird der CSE alle Arbeitnehmervertretungen ersetzt haben.

Was ist der CSE?
Der CSE ist ein Organ, das die Arbeitnehmer im Unternehmen vertritt. Er besteht, unabhängig von der Größe des Unternehmens, aus Vertretern der Arbeitgeber und einer Arbeitnehmerdelegation (Amtsinhaber + jeweilige Stellvertreter).
Die Aufgaben richten sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer im Unternehmen:
— in Unternehmen mit 11 bis 49 Arbeitnehmer übt der CSE die bisher den Arbeitnehmervertretern übertragenen Aufgaben aus;
— In Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmer übt der CSE die Aufgaben der drei ehemaligen Institutionen CE (Betriebsrat), DP (Personalvertreter) und CHSCT (Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) aus.

Wann und wie wird er umgesetzt?
Der CSE muss unverzüglich eingerichtet werden, sobald die Grenze von 11 Arbeitnehmer in 12 aufeinanderfolgenden Monaten erreicht wird. Wird kein CSE eingerichtet, muss dies durch eine  Aktennote bezüglich der fehlenden Kandidaturen begründet werden können.
In jedem Fall muss der CSE vor dem 1. Januar 2020 (d.h. spätestens bis zum 31. Dezember 2019) eingerichtet werden, unabhängig davon, ob das Unternehmen bereits über Arbeitnehmervertreter verfügt oder ob es eine Aktennote bezüglich der fehlenden Kandidaturen für die letzten Wahlen gegeben hat.
Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber, die Initiative zur Organisation der Wahlen zum CSE zu ergreifen.

Warum den CSE schnell einrichten?
Die Aushandlung von Betriebsvereinbarungen, die Entlassung eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers und die Durchführung von Maßnahmen, die eine Konsultation oder Unterrichtung des CSE zur Absicherung erfordern, muss eine Arbeitnehmervertretung im Gesetzessinne bestehen.
In Ermangelung einer schnellen Einrichtung des CSE drohen dem Arbeitgeber bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 7.500 € für natürliche Personen (und 37.500 € für juristische Personen), ganz zu schweigen vom Verlust bestimmter sozialversicherungsrechtlicher und steuerlicher Befreiungen und den vielen Schwierigkeiten in der Personalverwaltung, auf die Sie stoßen können.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei KPMG gerne zur Verfügung.

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