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Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Reihe von aktuellen Informationen aus dem Sozialversicherungs- und dem Arbeitsrecht vor, die für Unternehmer, die in Frankreich geschäftlich tätig sind oder es werden wollen, von Interesse sind :

 

  • Fortbestand der Sonderprämie zur Erhöhung der Kaufkraft für 2020 („prime exceptionnelle de pouvoir d’achat“)

Arbeitnehmer sollen auch 2020 in den Genuss dieser sozialversicherungsbeitrags- und steuerfreie Sonderprämie kommen können, aber es soll eine neue Voraussetzung geschaffen werden: Unternehmen müssten hierfür vor dem 30.06.2020 eine Betriebsvereinbarung über die Gewinnbeteiligung abschließen.

 

  • Allgemeine Sozialversicherungsbeitragsentlastung & pauschaler Abzug der Sozialversicherungsbeiträge: eine Obergrenze wird kommen!

Ab dem 1. Januar 2020 sollen die allgemeinen Beitragsentlastungen für Arbeitgeber, die Anspruch auf einen bestimmten pauschalen Abzug erhalten, auf 130 % dieser Entlastung nach allgemein geltenden Regeln begrenzt werden.

 

  •  Maßnahmen zugunsten einer Vereinheitlichung der Erhebung aller Sozialversicherungsbeiträge

Der Gesetzentwurf sieht bis 2025 eine schrittweise Zentralisierung der Erhebung aller Sozialversicherungsbeiträge bei der „URSSAF“ (Verband für die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung und Familienbeihilfe) vor. Gleichzeitig sollen Mechanismen entwickelt werden, um den Arbeitgebern alle Informationen zur Durchführung der sozialrechtlichen Behördengänge automatisiert zur Verfügung zu stellen (zum Beispiel zur Berechnung der Belegschaftsstärke, zur Berechnung der Beiträge bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Informationen bzgl. des Bonus/Malus bei den Arbeitslosenbeiträgen, etc.) 

 

  • Betrugsbekämpfung

Die Kontrolleure der Sozialversicherungsträger sollen künftig Fälle von Schwarzarbeit und betrügerische Konstruktionen bei Entsendungen in Eigenregie kontrollieren und melden. Um die Kontrollen zu verbessern, soll die Zuständigkeit hierfür bei der „URSSAF“ gebündelt werden. Die Übertragung der Befugnisse wird schrittweise erfolgen: am 1. Januar 2020 für Selbständige und am 1. Januar 2022 für Arbeitnehmer.

 

Bei Fragen hierzu, und wenn Sie weitergehende Informationen zu diesen Themen benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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