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Die coronabedingte Maßnahme eines staatlich abgesicherten Darlehens (sog. „PGE“) in Frankreich, die zum 31. Dezember hätte auslaufen sollen, wird um weitere sechs Monate verlängert. Dies hat der französische Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire am 8. November 2021 verkündet. Das Ziel der Maßnahme ist, Unternehmen, die vor der Coronakrise eine Zukunftsperspektive hatten, dabei zu unterstützen sich im Rahmen des wirtschaftlichen Aufschwungs wieder zu erholen.

Unternehmen können einen Antrag auf ein staatlich abgesichertes Darlehen bis Ende Juni 2022 stellen.

Hinweis: Diese Verlängerung wird durch eine Änderung des Finanzgesetzes für 2022 bestätigt. Die Genehmigung hat noch durch die Europäische Kommission zu erfolgen.

Antrag auf ein staatlich abgesichertes Darlehen können alle Unternehmen unabhängig von deren Unternehmensgröße und deren Geschäftsbereich (mit Ausnahme einiger Immobiliengesellschaften nach französischem Recht, Kreditinstitute und Finanzierungsgesellschaften) sowie Vereine stellen. Der Betrag des gewährten Darlehens ist auf die Höhe von höchstens drei Monatsumsätzen begrenzt sowie bei innovativen Jungunternehmen auf die Höhe der Lohnsumme von maximal 2 Jahren.

Die Tilgung des Darlehens kann um ein Jahr oder auf Wunsch des Unternehmens um zwei Jahre aufgeschoben werden. Diese kann zudem über einen Zeitraum von 1 bis 5 Jahren gleichmäßig aufgeteilt werden. Die maximale Laufzeit eines staatlichen gesicherten Darlehens beläuft sich somit auf 6 Jahre. Der Zinssatz liegt nach Laufzeit des Darlehens zwischen 1% und 2,5%. Wie sich durch die Bezeichnung staatlich gesichertes Darlehen bereits vermuten lässt, bürgt der Staat für das Darlehen, dies je nach Einzelfall in Höhe von 70% bis 90% des gewährten Darlehens.

Sie haben Fragen zum staatlich abgesicherten Darlehen in Frankreich? Unser deutsch-französisches Expertenteam hilft Ihnen gerne weiter!

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