In Frankreich ist Vollzeitbeschäftigung die Regel, Teilzeit die Ausnahme. Insofern ist die Teilzeitarbeit durch zusätzliche Bestimmungen geregelt.
Teilzeitarbeit ist jede Gestaltung der Wochenarbeitszeit, bei der die gesetzliche Vollzeitarbeitszeit (in Frankreich grundsätzlich 35 Stunden pro Kalenderwoche) unterschritten wird.
Der Arbeitsvertrag des Teilzeitarbeitnehmers muss schriftlich abgeschlossen werden. Liegt kein schriftlicher Vertrag über das Teilzeitarbeitsverhältnis vor, wird vermutet, dass die Vertragsparteien ein Vollzeitarbeitsverhältnis vereinbart haben.
Alle Teilzeitverträge, die nach dem 1. Juli 2014 abgeschlossen werden, müssen folgende Mindestarbeitszeiten einhalten:
- 24 Stunden pro Woche
- 104 Stunden pro Monat
- 1 102 Stunden pro Jahr
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