Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 bzw. dem 1. Januar 2022 (je nach Fall) beginnen, werden die Maßnahmen zur Bekämpfung hybrider Gestaltungen, die sich aus den europäischen Richtlinien ergeben, in nationales Recht umgesetzt. Diese Gestaltungen bestehen in einem Abzug in einem Staat ohne damit verbundene Besteuerung im anderen Staat, oder in einem Abzug in beiden Staaten, oder auch in der Steuerfreiheit in beiden Staaten.
Wenn das Vorhandensein eines solchen Systems zwischen Steuerpflichtigen und verbundenen Unternehmen festgestellt wird, sehen die neuen Regeln in Frankreich künftig steuerliche Korrektur- und Neutralisierungsmaßnahmen vor.
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