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Die französische Gewerbesteuer “Contribution économique territoriale CET” setzt sich derzeit aus zwei Komponenten zusammen:
– die Grundabgabe, die sog. „cotisation économique territoriale (CFE)“,
– und die Wertschöpfungsabgabe, die sog. „cotisation sur la valeur ajoutée des entreprises (CVAE)“.

Die Grundabgabe („CFE“) wird dabei auf Grundlage des Mietwerts der Immobilien berechnet (oder auf der Grundlage des Umsatzes, sofern keine Räumlichkeiten vorhanden sind). Dieser Wert wird mit einem von den einzelnen Gemeinden festgelegten Steuersatz multipliziert.

Derzeit sind keine Änderungen im Hinblick auf die Grundabgabe in Frankreich geplant.

Die Wertschöpfungsabgabe („CVAE“) wird auf Basis des vom Unternehmen geschaffenen Mehrwert berechnet, der je nach Umsatz mit einem Steuersatz von 0% bis 0,75% multipliziert wird. (< 500.000€ Berechnung mit Hilfe eines Steuersatzes von 0%, > 50.000.000€ Berechnung mit Hilfe eines Steuersatzes von 0,75%). Bereits im Jahr 2021 wurde die Höhe der abzuführenden Wertschöpfungsabgabe halbiert.

Die französische Regierung schlägt mit dem Entwurf des Finanzgesetzes 2023 vor, diese Steuer im Jahr 2023 erneut um die Hälfte zu verringern und diese 2024 endgültig abzuschaffen.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Obergrenze des Gewerbesteuer-Betrags (Summe der Grundabgabe und der Wertschöpfungsangabe), welche derzeit bei 2% der Wertschöpfung liegt, 2023 auf 1,625% und 2024 auf 1,25% zu senken.

Der Entwurf des Finanzgesetzes 2023 ist allerdings noch nicht verabschiedet worden, sodass wir Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten werden.

Sie haben Fragen zur französischen Gewerbesteuer und zur geplanten Abschaffung? Unsere deutschsprachigen Experten sind Ihnen gerne behilflich.

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