Infolge der seit Jahresbeginn 2022 erschwerten wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sind die Energiepreise buchstäblich in die Höhe geschnellt, was nicht nur Auswirkungen auf Privatpersonen, sondern auch auf Unternehmen hat. Um die wirtschaftlichen Folgen zu minimieren, hat der französische Staat beschlossen Finanzierungshilfen für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch einzuführen.
Um festzulegen, welche Unternehmen diese durch den französischen Staat eingeführten Maßnahmen in Anspruch nehmen können, gibt es verschiedene Kriterien:
– Die Gas- oder Strombeschaffung im Jahr 2021 (einschließlich sämtlicher Steuern, ausgenommen USt) übersteigt 3% des Jahresumsatzes 2021.
– Der Gas- und Strompreis hat sich im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 im betreffenden Zeitraum verdoppelt.
Voraussetzung ist darüber hinaus, dass es sich um kein neu (im Jahr 2021) gegründetes Unternehmen handelt. Von den Finanzierungshilfen können steuerlich in Frankreich ansässige Unternehmen, welche dort steuerpflichtig sind oder mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen, Gebrauch machen. Daneben darf sich das betroffene Unternehmen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und muss alle Steuern und Sozialbeiträge bereits beglichen haben. Weitere Voraussetzung ist zudem, dass die Haupttätigkeit des Unternehmens nicht in der Strom- oder Wärmeerzeugung oder in einer anderen Finanzdienstleistung besteht.
Die gewährte Finanzierungshilfe kann sich je nach Kriterien auf 30%, 50% oder 70% der entstehenden Kosten belaufen, wobei die Obergrenze je nach Lage des Unternehmens bei 2 Mio. €, 25 Mio. € oder 50 Mio. € liegt.
Zur Antragstellung der Finanzierungshilfen werden vier Zeiträume angeboten:
Sie haben Fragen, unter welchen Umständen Sie die Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen können oder benötigen Hilfe bei der Antragstellung? Unser deutschsprachiges Expertenteam berät Sie gerne!
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