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In Frankreich sind die Verwaltungsformalitäten bei der Betriebsgründung einfach und das ganze Verfahren kann elektronisch durchgeführt werden.

Es gibt verschiedene Ansiedlungsmöglichkeiten je nach der von der Muttergesellschaft gewünschten Autonomie:

Wahl der Ansiedlungsform in Frankreich

Die Gründung einer Betriebsstätte oder einer Tochtergesellschaft ist für die Ausübung einer geschäftlichen oder industriellen Tätigkeit in Frankreich erforderlich.

Die Wahl der Rechtsform ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg eines Auslandsengagements.

Die Wahl der Rechtsform ist im Allgemeinen zunächst eine betriebswirtschaftliche und rechtliche Problematik, bei der es gilt, Kontrollrechte, Haftungsfragen, betriebliche Mitbestimmung sowie viele weitere Fragen in Einklang zu bringen.

Die Wahl der Rechtsform hat zudem wesentliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung des Auslandsengagements.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.

Ihr Steuerberater in Frankreich (deutschsprachig)

 

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