Bereits zum 1. Januar 2015 wurde in Frankreich das sogenannte „Individuelle Recht auf Fortbildung“ (DIF) durch das sogenannte „Persönliche Fortbildungskonto“ (CPF) ersetzt. Die durch die Beschäftigten im Rahmen des „Individuellen Rechts auf Fortbildung“ erworbenen und nicht bis zum 31. Dezember 2014 genutzten Stunden gehen nicht verloren. Um vom Saldo der im Rahmen des „Individuellen Rechts …
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