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Im Jahr 2022 haben Unternehmen in Frankreich eine Körperschaftsteuer von 25% abzuführen.

Dabei ist zu beachten, dass kleine und mittelständische Unternehmen von einem ermäßigten Steuersatz von 15% Gebrauch machen können, wenn deren Gewinn 38.120€ und deren Umsatz 10 Mio.€ nicht übersteigt.

Das Jahr 2022 stellt die letzte Phase der Reform der schrittweisen Senkung der Körperschaftsteuer in Frankreich dar.  Der Steuersatz, der bis vor einigen Jahren noch bei 33 1/3% lag, wird, unabhängig von der Höhe des Umsatzes des Unternehmens, ab 2022 auf 25% gesenkt.

Zur Erinnerung : Im Jahr 2021 findet bei Unternehmen der normale Körperschaftsteuersatz von 26,5% bzw. ein Körperschaftsteuersatz von 27,5% bei Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 250 Mio. € Anwendung.

Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) mit einem Umsatz von bis zu 10 Mio. € und einem Gewinn von bis zu 38.120€ gilt jedoch ein ermäßigter Steuersatz von 15%.

Hinweis : Um vom ermäßigten Körperschaftsteuersatz Gebrauch machen zu können, müssen die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ebenfalls Bedingungen im Hinblick auf die Kapitalbeteiligung erfüllen. Das Eigenkapital muss vollständig einbezahlt und zu mindestens 75% im Besitz einer natürlichen Person sein.

Sie haben Fragen rund um das Thema Körperschaftsteuer in Frankreich? Unser deutschsprachiges Expertenteam hilft Ihnen gerne weiter!

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