Lieferungen von Gegenständen, die in das Staatsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats an einen anderen Steuerpflichtigen oder eine nicht steuerpflichtige juristische Person versendet oder befördert werden, sind von der Umsatzsteuer in Frankreich befreit. Das Haushaltsgesetz 2020 setzt die Richtlinie (EU) 2018/1910 vom 4. Dezember 2018, die mehrere als „Quick Fixes“ bezeichnete Anpassungen des innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems vorsieht, in …
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