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Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen in Frankreich

Lieferungen von Gegenständen, die in das Staatsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats an einen anderen Steuerpflichtigen oder eine nicht steuerpflichtige juristische Person versendet oder befördert werden, sind von der Umsatzsteuer in Frankreich befreit. Das Haushaltsgesetz 2020 setzt die Richtlinie (EU) 2018/1910 vom 4. Dezember 2018, die mehrere als „Quick Fixes“ bezeichnete Anpassungen des innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems vorsieht, in …

Anpassung der Regelung zur Begrenzung der Finanzaufwendungen in Frankreich

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, kommt ein neues System zur Begrenzung der Finanzaufwendungen in Frankreich zur Anwendung. Damit können die Unternehmen ihre Nettofinanzaufwendungen bis zu einer Obergrenze von entweder 30 % ihres Gewinns vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (steuerliches EBITDA) oder 3 Mio. EUR, wenn dieser Betrag höher ist, abziehen. …

Obacht bei betrügerischen E-Mails, SMS oder Telefonanrufen in Frankreich

Immer wieder werden Unternehmen mit betrügerischen E-Mails, SMS oder Telefonanrufen konfrontiert. In vielen Fällen nehmen die Betrüger eine falsche Identität an, um das Opfer auf kriminelle Art und Weise finanziell zu erleichtern. Aus aktuellem Anlass, bei dem Betrüger die Identität der französischen Finanzbehörden annahmen, erinnern wir Sie an folgende Vorsichtsmaßnahmen: Betreffend E-Mails: Überprüfen Sie bei …

Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung in Frankreich : neue dokumentarische Verpflichtungen

Die Informationspflicht in Frankreich über die Art der durch die Steuergutschrift für Forschungstätigkeiten finanzierten Ausgaben wird auf Unternehmen beschränkt, die Forschungsausgaben in Höhe von über 100 Mio. EUR tätigen. Diese Unternehmen müssen daher der Anmeldung der Steuergutschrift für Forschungstätigkeiten (Formular Nr. 2069-A) eine Aufstellung (Formular Nr. 2069-A-1-SD) beifügen. Parallel dazu wird eine neue, erleichterte Dokumentationspflicht …

Neue Kriterien für den steuerlichen Wohnsitz in Frankreich für Leiter von Großunternehmen

Unternehmensleiter mit Führungsaufgaben in Unternehmen mit Sitz in Frankreich, welche einen Jahresumsatz von über 250 Mio. EUR erzielen, gelten künftig als in Frankreich ansässig. Diese Maßnahme greift ab der Besteuerung der Einkünfte aus dem Jahr 2019, ab dem 1. Januar 2020 bei der Steuer auf Immobilienvermögen (IFI) sowie für ab dem 1. Januar 2020 eröffnete …

Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung 2020 (CIR) in Frankreich

Unternehmen, die Forschungs- oder Innovationsausgaben in Frankreich tätigen, können eine Steuergutschrift in Höhe von 30 % des Anteils dieser Aufwendungen, der 100 Mio. EUR nicht übersteigt, in Anspruch nehmen (der Satz wird für den diese Bemessungsgrenze übersteigenden Anteil auf 5 % gesenkt). Für Forschungsausgaben, die ab dem 1. Januar 2020 anfallen, wird die Höhe der zugrundezulegenden Betriebsaufwendungen …

Sonderbesteuerung 2020 für in Frankreich nicht Ansässige

Für die ab 2020 erzielten Einkommen von Personen, deren Wohnsitz außerhalb Frankreichs liegt, wurden einige Besteuerungsbedingungen mit dem Finanzgesetz 2019 reformiert. Aufgrund des Finanzgesetzes 2020 werden diese Maßnahmen allerdings erst später in Kraft treten. Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Frankreichs werden also in 2020 ihr besonderes Besteuerungssystem für die Quellensteuer, deren Berechnung weiterhin gemäß den derzeit …

Mäzenatentum in Frankreich : Steuerermäßigung 2020

Die von den Unternehmen zugunsten von gemeinnützigen Einrichtungen oder Organisationen geleisteten Zahlungen berechtigen zu einer Steuerermäßigung in Höhe von 60 % ihres Betrags bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 EUR (oder 5 ‰ des Umsatzes der Geberunternehmen, sofern dieser Betrag höher ist). Für in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 31. Dezember 2020 enden, geleistete …

Einkommensteuertarif 2020 für Privatpersonen in Frankreich

Die Einkommenssteuersätze 2020 in Frankreich sind wie folgt : Anteil des steuerpflichtigen Einkommens Steuersatz Bis zu 10.064 € 0 % Zwischen 10.065 € und 25.659 € 11 % Zwischen 25.660 € und 73.369 € 30 % Zwischen 73.370 € und 157.806 € 41 % Über 156.807 € 45 % Ihr zweisprachiger Steuerberater in Frankreich

Mindestlohn 2020 in Frankreich

In Frankreich liegt der gesetzliche Mindestlohn seit dem 1. Januar 2020 bei 1 539,42 € brutto für 151,67 Stunden/Monat, d.h. 10,15 € brutto pro Stunde. Die Tarifverträge können, je nach Einstufung des Personals, Tariflöhne vorsehen, die höher als der gesetzliche Mindestlohn liegen. Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie …