In Frankreich ermöglicht der Aufhebungsvertrag in Frankreich :– dem Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses „abzusichern“, indem er diesen von der französischen Arbeitsbehörde genehmigen lässt ;– dem Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses „abzusichern“, indem er diesen von der französischen Arbeitsbehörde genehmigen lässt.dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu erhalten und gleichzeitig Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben zu können. Für …
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