Zinsen, die an Gesellschafter oder Aktionäre für Beträge gezahlt werden, die sie der Gesellschaft über ihren Gesellschafteranteil hinaus zur Verfügung stellen, werden vom steuerpflichtigen Ergebnis bis maximal zum Mittelwert der durchschnittlich angewandten Effektivzinssätze, die Kreditinstitute für variabel verzinsliche Darlehen an Unternehmen mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als zwei Jahren berechnen, abgezogen. Für das Kalenderjahr …
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